19.02.2020
Bundesverfassungsgerichtsurteil am 26.02.20 zur geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung erwartet
Am 26. Februar 2020 verkündet das Bundesverfassungsgericht sein lang erwartetes Urteil zum Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe nach Paragraf 217 des Strafgesetzbuches. Die verhandlung dazu fand bereits im April 2019 statt.
Der Deutsche Hosiz und Palliativverband (DHPV) plädiert in einer Pressemitteilung vom 19.02.20 für eine Beibehaltung des Gesetzes und Solidarität statt Suizidhilfe.
„Wir plädieren sehr für eine Beibehaltung des Gesetzes in seiner 2015 beschlossenen Form“, erklärte Professor Winfried Hardinghaus, Palliativmediziner und DHPV-Vorsitzender. „Der Angst vor Würdeverlust in Pflegesituationen und bei Demenz sowie vor unerträglichen Schmerzen mit der gesetzlichen Legitimierung der Beihilfe zum Suizid zu begegnen, kann in einer solidarischen Gesellschaft nicht gewollt sein.“
Notwendig sei vielmehr eine Kultur der Wertschätzung gegenüber kranken und sterbenden Menschen sowie Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung für alle Menschen an jedem Ort in Deutschland. Mit dem ebenfalls 2015 verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz hatte der Gesetzgeber aus Sicht des DHPV ein starkes Signal für eine Gesellschaft gesetzt, in der Autonomie und Selbstbestimmung auch für den Fall von schwerer Krankheit und nahendem Tod sichergestellt werden.
Bei der BVG-Verhandlung im April 2019 standen unter anderem diese Fragen der Autonomie und Selbstbestimmung am Lebensende im Fokus des Interesses der Karlsruher Richterinnen und Richter. „Selbstbestimmung heißt aus unserer Sicht vor allem, die hospizliche und palliative Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, die man wünscht und benötigt“, so Hardinghaus. „Statt eines Gesetzes, das die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe legitimiert, brauchen wir den weiteren, konsequenten Ausbau entsprechender Angebote überall dort, wo Menschen ihr Lebensende verbringen, vor allem zu Hause, im Krankenhaus und in stationären Pflegeeinrichtungen.“
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