26.07.2025
Bundesverfassungsgericht lehnt Verfassungsbeschwerde gegen Totschlag-Urteil wegen Suizidbeihilfe ab
Ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, der wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren infolge geleisteter Suizidassistenz verurteilt worden ist, ist mit seiner Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Seine Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Dies teilte das Bundesverfassungsgericht in einer Presseaussendung vom 22.07.25 mit. Es begründete dies damit, dass die Beschwerdebegründung die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten nicht schlüssig aufzeige.
Über das Urteil und die Hintergründe zum Fall berichtete auch die "Tagespost" am selben Tag.
Weitere Informationen:
Bundesverfassungsgericht bestätigt Totschlagsurteil gegen Sterbehelfer
Die Tagespost 22.07.25
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Totschlags infolge geleisteter Suizidassistenz
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht 22.07.25
Anm.: Dort gibt es auch den Beschluss
CDL-Themenrubrik Sterbehilfe und Suizid