02.07.2020
Bundesverfassungsgericht lässt Vergabe tödlicher Medikamente offen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe lässt die Frage weiter offen, ob Menschen einen Anspruch gegen den Staat auf die Herausgabe von Medikamenten haben, um sich selbst zu töten. Die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfGs wies am 20.05.20 Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln vom November 2019 aus formalen Gründen zurück.
Über den am 30.06.20 veröffentlichten Beschluß berichtete das Ärzteblatt online am selben Tag.