13.05.2011
Bundestagsdebatte über Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt aus der Reichsversicherungsordnung in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch überführen und zeitgemäß ausgestalten
Forderung nach krankenkassenfinanzierter Begleitung von Frauen nach Spätabtreibung
Aktuell diskutiert der Bundestag über mehrere Anträge zum Thema Schwangerschaft und Geburt
Über drei Anträge zum Thema Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt debattiert der Bundestag am Freitag, 13. Mai 2011 ab 13.00 Uhr eine halbe Stunde lang. In erster Lesung beraten wird ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5098), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die entsprechenden Regelungen für gesetzlich Versicherte von der Reichsversicherungsordnung (RVO) in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) zu überführen und dabei umfassend zu überarbeiten.
Konkret stellt der Antrag der Abgeordneten Birgitt Bender, Fritz Kuhn, Elisabeth Scharfenberg, und anderer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass in der RVO nicht geregelt ist, dass Schwangere einen Anspruch auf die Begleitung durch Hebammen bei späten Abbrüchen und dem sich anschließenden Wochenbett haben. Der Antrag sieht vor, die Begleitung von Schwangeren durch Hebammen bei allen ärztlicherseits künstlich eingeleiteten (Fehl-)Geburten/Abbrüchen und dem sich anschließenden Wochenbett zu regeln.
Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (17/2128, 17/4290) die Bundesregierung unter anderem auf, mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen und den Hebammenverbänden zeitnah einen Gipfel einzuberufen, auf dem eine deutliche Erhöhung der Vergütung der freiberuflichen Hebammen und Entbindungshelfer festgelegt werden soll. Dieser Antrag wird ebenso abschließend beraten wie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1587, 17/4349), in dem eine systematische Erhebung von Daten zu Arbeitsbedingungen, Tätigkeitsschwerpunkten und zur Einkommenssituation von Hebammen gefordert wird. Zur Begründung heißt es, aufgrund der bislang fehlenden Informationen hierzu sei nicht zu bewerten, ob Berichte zutreffen, nach denen wegen hoher Haftpflichtbeiträge und niedriger Honorare immer weniger Hebammen bereit seien, Geburten zu betreuen.
Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/34320006_kw19_vorschau/index.html