Header
10.03.2021

Bundestagsdebatte: Linke wollen Abtreibung aus Strafgesetzbuch streichen

Die Fraktion "Die Linke" im deutschen Bundestag fordert in einem Antrag vom 21.02.21 die Streichung von §§218ff aus dem Strafgesetzbuch. Die Kosten für Abtreibungen, Verhütung und künstliche Befruchtung sollen Krankenkassen übernehmen. Am 04.03.21 wurde in erster Beratung abends eine halbe Stunde über den Vorstoß der Linken sehr kontrovers debattiert.

Der Antrag mit dem Titel „Für das Leben – Das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen“ wurde nach der Beratung in den federführenden Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend überwiesen.

Konkret fordert die Links-Fraktion die Paragrafen 218, 218a, b und, c sowie die Paragrafen 219, 219 a und b zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Des Weiteren fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Entwurf für ein „Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte“ vorzulegen. Dieser soll auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz ersetzen. Zudem sollen u.a. die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe zur Empfängnisverhütung ohne Alters- und Indikationseinschränkungen durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernommen werden.

Alle Dokumente zur Debatte inkl. Plenarprotokoll sowie ein Video des Schlagabtausches sind auf der Webseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema: