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13.05.2020

Bundestagsausschuss empfiehlt: Kein Aussetzen der Beratungspflicht

Die Beratungspflicht nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und dem Paragrafen 218a Strafgesetzbuch bleibt bislang auch während der Corona-Pandemie in Kraft. Der Familienausschuss im Deutschen Bundestag lehnte am 13.05.20 einen umstrittenen Antrag der Linksfraktion (Drucksache 19/18689) auf Aussetzung der Pflichtberatung ab. Dies berichtete die Bundestagspressestelle in ihrem Dienst hib Heute im Bundestag am selben Tag.

Für den Antrag stimmten demnach außer den Linken lediglich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, alle anderen Fraktionen votierten dagegen. Voraussichtlich übernächste Woche soll der Antrag im Bundestag debattiert werden.

 

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