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19.05.2022

Bundestagsanhörung: Sachverständige mehr­heitlich für Aufhebung von Paragraf 219a

Am 18.04.22 gab es im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zur geplanten Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen.

Wie der Bundestag im Anschluss mitteilte, wurde dabei die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Strafbarkeit von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219 a StGB) von der Mehrheit der Sachverständigen unterstützt.

Die öffentliche Anhörung wurde nicht live übertragen, sondern zeitversetzt am Donnerstag, dem 19. Mai 2022, 15:00 Uhr, im Parlamentsfernsehen (Kanal 3) gesendet.
Sie steht anschließend in der Mediathek des Deutschen Bundestages zur Verfügung.

Einen ausführlichen Bericht zur Anhörung mit den verschiedenen Positionen, Stellungnahme sowie Drucksachen gibt es auf der Bundestagswebseite.

 

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