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29.09.2019

Bundestags-Anhörung zur Einführung der Widerspruchsregelung: Sachverständige posi­tio­nieren sich

Am 25. September 2019 haben sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages Sachverständige zu zwei vorliegenden Gesetzentwürfen zu einer Neuregelung der Organspende positioniert. Konkret ging es u.a. um die Einführung der Widerspruchsregelung, wonach jeder Organspender werden soll, wer nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.

Die Rechts-, Gesundheits- und Sozialexperten äußerten sich zu den konkurrierenden Konzepten einer doppelten Widerspruchslösung sowie der Stärkung der Entscheidungsbereitschaft. Über die Gesetzentwürfe soll demnächst fraktionsübergreifend im Parlament abgestimmt werden.

 

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