17.11.2025
Bundesregierung veröffentlicht elften Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes (StZG)
Die Bundesregierung hat am 03.11.25 den elften Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes (StZG) als Unterrichtung (Drucksache 21/2560) vorgelegt. Der 56-seitige Bericht umfasst den Zeitraum 2022-2023 und erläutert u.a. die aktuellen Zahlen zur Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen.
Dies berichtet der Parlaments-Nachrichtendienst "heute im Bundestag (hib)" am 11.11.25.
Demnach seien in den Jahren 2022 und 2023 16 Genehmigungen für die Einfuhr und/oder Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) erteilt worden.
In den Schlussfolgerungen des Berichts heißt es, die Stammzellforschung habe in der Zeit weiterhin wesentliche neue Erkenntnisse gebracht. Welche konkret, sind im Bericht nachzulesen.
Weitere Informationen:
Wesentliche neue Erkenntnisse durch Stammzellforschung
Mitteilung Deutscher Bundestag (hib) 11.11.25





