12.02.2024
Bundesregierung lehnt Pflichtberatung bei Geschlechtseintragsänderung ab
Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion den Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz, das die Änderung von Personenstand und Namen ohne Pflichtberatung ermöglichen soll. Hierüber berichtete der Bundestags-Pressedienst "Heute im Bundestag - hib" am 24.01.24.
Die Bundesregierung argumentiert demnach, dass eine verpflichtende Beratung vor Änderung des Geschlechtseintrags der Zielsetzung des Gesetzes, die autonome Entscheidung und geschlechtliche Selbstbestimmung der Personen zu fördern, entgegenstehen würde. Stattdessen betont die Regierung die Bedeutung freiwilliger Beratungsangebote, die als unterstützend wahrgenommen werden, und lehnt eine starre Pflichtberatung ab, um die Eigeninitiative und Informationsbeschaffung der Betroffenen zu stärken.
Weitere Informationen:
Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9885 – 18.01.24 (24 Seiten im PDF-Format)