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14.03.2024

Bundesregierung legt zehnten Erfahrungsbericht zum Stammzellgesetz vor

Die Bundesregierung  hat am 04.03.2024 ihren zehnten Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes als Unterrichtung vorgelegt. Demnach wurden im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 19 inhaltlich eigenständige Anträge auf Genehmigung der Einfuhr und Verwendung bzw. Genehmigung der Verwendung von hES-Zellen gemäß § 6 StZG an das Robert Koch-Institut (RKI) als zuständige Genehmigungsbehörde gestellt. Bis zum Ende des Berichtszeitraums wurden insgesamt 22 Genehmigungen erteilt.  

Insgesamt wurden dem Bericht zufolge vom Inkrafttreten des Stammzellgesetzes im Juli 2002 bis zum Ende des Berichtszeitraumes 175 Genehmigungen für die Einfuhr und/oder Verwendung von hES-Zellen an natürliche bzw. juristische Personen erteilt.

Die Bundesregierung betonte in ihrer Unterrrichtung die wichtigen Beiträge der Stammzellforschung zum grundlegenden Verständnis in der Entwicklungsbiologie sowie zu innovativen Erkenntnissen in der Medizin und für Behandlungsansätze. Sie hebt hervor, dass hES-Zellen die Grundlage für innovative Forschungsvorhaben darstellen und weiterhin großes Interesse an ihrer Verwendung in der Forschung besteht.

Weitere Informationen:

Bislang 175 Genehmigungen für den Import embryonaler Stammzellen
Aerzteblatt.de 12.03.24

Stammzellforschung liefert wichtige Erkenntnisse
hib Heute im Bundestag 12.03.24

Zehnter Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag, 20. Wahlperiode, Drucksache 20/10550 vom 04.03.2024