22.05.2015
Bundesregierung legt Sechsten Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes vor
Am 07.05.15 hat die Bundesregierung in einer Unterrichtung ihren Sechsten Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013 (sechster Berichtszeitraum) vorgelegt. Der 40-seitige Bericht behandelt darin Fragen zur Prüfung und Genehmigung von Anträgen auf Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken, den Stand der Forschung mit pluripotenten menschlichen Stammzellen, die Erschließung neuer Quellen menschlicher Stammzellen, die Entwicklung von Therapien und Testmethoden mit hES und hiPS-Zellen sowie die daraus gezogenen Schlussfolgerungen. Abgerundet wird die Unterrichtung mit einem umfassenden Glossar, Internetadressen und Literaturhinweisen.
Laut Bundesregierung haben menschliche embryonale Stammzellen eine wachsende Bedeutung für die internationale medizinische Grundlagenforschung. Der potenzielle Nutzen humaner embryonaler (hES) und induzierter pluripotenter Stammzellen (hiPS) für die Entwicklung neuer Therapiekonzepte und Wirkstoffe habe sich "deutlich konkretisiert", heißt es in dem Papier.
Im Berichtszeitraum von Jahresanfang 2012 bis Jahresende 2013 wurden in Deutschland 19 neue Forschungsvorhaben unter Einsatz menschlicher embryonaler Stammzellen genehmigt. Seit Inkrafttreten des Stammzellgesetzes (StZG) im Juli 2002 stieg damit die Zahl der genehmigten Forschungsprojekte auf 88. Die jüngst genehmigten Vorhaben zeigten dem Bericht zufolge, "dass die durch das Stammzellgesetz eröffneten Möglichkeiten weiterhin wahrgenommen werden und ein unvermindertes Interesse an der Forschung unter Verwendung von hES-Zellen besteht". Das Stammzellgesetz ermöglicht unter strengen Auflagen die Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken.
Mit Blick auf die Forschung mit reprogrammierten, sogenannten induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS) als hoffnungsvolle Alternative zu den umstrittenen embryonalen Stammzellen heißt es, die Reprogrammierung somatischer Zellen habe sich in kurzer Zeit als Methode zur Herstellung pluripotenter Stammzellen etabliert. Darüber hinaus zeichne es sich ab, dass auch die direkte Umprogrammierung (Transprogrammierung) von einem somatischen Zelltyp in einen anderen effizient genutzt werden könne. Es bleibe jedoch abzuwarten, ob und inwieweit reprogrammierte oder umprogrammierte Zelltypen für die regenerative Medizin einsetzbar seien, heißt es in der Unterrichtung weiter.
In Bezug auf die praktische Anwendung heißt es, Studien in den USA, Großbritannien, Frankreich und Südkorea zielten vor allem auf die Entwicklung neuer Therapien für verschieden Formen der Makuladegeneration, d.h. Augenleiden, sowie auf die Behandlung von Herzinfarkt, Rückenmarksverletzungen, und Diabetes mellitus. Humane embryonale Stammzellen würden in der Grundlagenforschung weiterhin als Standardzellsystem eingesetzt.
Der Stammzell-Erfahrungsbericht ist auf der Webseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Weitere Informationen:
Sechster Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag, 18. Wahlperiode, Drucksache 18/4900, 07.05.15 (40 Seiten, PDF-Format)