Header
15.02.2020

Bundesrat macht Weg frei für neue Organspenderegelung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14.02.2020 den Weg frei gemacht für das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei Organspende. Das Gesetz wurde zuvor am 16.01.2020 im Deutschen Bundestag mit breiter Mehrheit verabschiedet.

Allerdings hat der Bundesrat eine Entschließung zu dem Gesetzentwurf gefasst. Darin wendet sich die Länderkammer u.a. gegen die vorgesehene Pflicht der Ausländerbehörden, Personen bei der Beantragung von Passersatzpapieren über die Möglichkeit einer Organspende zu informieren.

Ausländerinnen und Ausländern sei das System der Organspende vielfach fremd. Betroffene könnten deshalb fälschlicherweise denken, dass die Entscheidung über aufenthaltsrechtliche Anträge mit der Bereitschaft zur Organspende verknüpft sei. Solch ein Eindruck müsse unbedingt vermieden werden, so der Bundesrat. Deshalb solle die Bundesregierung die Informationspflicht der Ausländerbehörden wieder aufheben.

Nun geht die Entschließung des Bundesrates weiter an die Bundesregierung. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift oder nicht. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Danach muss der Bundespräsident das Gesetz noch unterzeichnen und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ein Jahr später soll die Neuregelung in Kraft treten.

Ergänzende Informationen:

Bereitschaft zur Organspende soll gestärkt werden
MITTEILUNG Bundesrat 14.02.20 inkl. aller Drucksachen

19.01.2020: Themenspecial: Deutscher Bundestag gegen Widerspruchsregelung bei Organspenden

CDL-Themenrubrik Organspende, Transplantation & Hirntod