18.12.2017
Bundesrat: Initiative zur Aufhebung des strafbewehrten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche gestartet und Entschließung zu kostenfreien Verhütungsmittel für Einkommensschwache
Am 15.12.17 hat der Bundesrat eine Initiative zur Aufhebung des strafbewehrten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche gestartet. Des Weiteren hat die Länderkammer eine Entschließung zu kostenfreien Verhütungsmittel für Einkommensschwache gefasst um damit ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen wollen das strafbewehrte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abschaffen und haben dazu eine Bundesratsinitiative gestartet. Konkret haben sie einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von § 219a StGB in den Bundesrat eingebracht. Er wurde am 15. Dezember 2017 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Dort soll der Gesetzentwurf im Januar 2018 beraten werden.
Mehr dazu inkl. Drucksachen in der Bundesrats-Meldung „Plenum Kompakt“ vom 15.12.17
Siehe ergänzend die Pressemitteilung des Bundesverband Lebensrecht (BVL) vom 15.12.17 mit Kritik am Gesetzesvorstoß
Bundesrat-Entschließung zu kostenfreien Verhütungsmittel für Einkommensschwache
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass alle Frauen gleichberechtigt Zugang zu Verhütungsmitteln haben. Er hat in der Sitzung am 15.12.17 eine Entschließung gefasst, nach der die Kosten für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen unbürokratisch übernommen werden sollen. So sollen ungewollte Schwangerschaften und Abtreibungen vermieden werden.
Mehr dazu in der Bundesratsmeldung „Plenum kompakt“ vom 15.12.17 zur Entschließung zu kostenfreien Verhütungsmittel für Einkommensschwache