17.01.2022
Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf zur Streichung des Abtreibungs-Werbeverbots vor
Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Abschaffung des § 219a StGB, dem Werbeverbot für Abtreibungen, vorgelegt. Damit will die neue Bundesregierung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen.
Dies berichtete der SPIEGEL online am 17.01.22. Demnach wollen SPD, Grüne und FDP die bisher geltende Regelung wie geplant ersatzlos streichen. Auch die Linken signalisierten erwartungsgemäß ihre Unterstützung.
„Frauen, die einen Abbruch ihrer Schwangerschaft erwägen, befinden sich in einer schmerzhaften Lebenssituation. Sie wollen sich sachlich informieren und suchen Rat zu Methoden, zu Risiken und zu möglichen Komplikationen. Sachliche Information von Ärztinnen und Ärzten über einen Schwangerschaftsabbruch soll daher nicht länger strafbar sein. Anpreisende und grob anstößige Werbung bleibt selbstverständlich verboten - und zwar nach dem Standesrecht der Ärztinnen und Ärzte selbst“, erklärte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zur Vorlage des Referentenentwurfs zur Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch laut Mitteilung des Ministeriums (BMJ).
Das BMJ habe den anderen Ressorts heute einen Entwurf übersandt, mit dem die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben werden soll. Mit der Aufhebung solle zum einen erreicht werden, dass betroffene Frauen sich auch mittels von Ärztinnen und Ärzten öffentlich bereitgestellten Informationen umfassend fachlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren können. Zum anderen sollen die informierenden Ärztinnen und Ärzte die benötigte Rechtssicherheit erhalten.