07.03.2020
Bundesjustizministerin Lambrecht für neues Sterbehilfe-Gesetz noch in dieser Wahlperiode
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat sich gegenüber der "Rheinischen Post am 06.03.20 dafür ausgesprochen, dass die Sterbehilfe noch vor der nächsten Bundestagswahl gesetzlich neu geregelt wird und appellierte an die Bundestagsabgeordneten, tätig zu werden.
"Ich halte es für machbar, dass wir noch in dieser Wahlperiode über Gruppenanträge im Bundestag Regelungen zum Thema Suizidhilfe schaffen", sagte Lambrecht der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 26.02.2020.
Lambrecht verwies darauf, dass Urteil, dem Gesetzgeber ausdrücklich erlaube, die Suizidhilfe gesetzlich zu regeln. "Deshalb sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestags jetzt gefordert, eine neue Regelung schaffen. Wie das Thema Suizidhilfe gesetzlich geregelt wird, muss eine Gewissensentscheidung frei von Fraktionsdisziplin bleiben."
Sie sei "persönlich davon überzeugt, dass der assistierte Suizid keine gesellschaftliche Normalität werden dürfe. "Alte und pflegebedürftige Menschen haben ein Recht auf Pflege, Begleitung und Zuwendung. Sie dürfen keinesfalls das Gefühl haben, dass sie ab einer gewissen Pflegebedürftigkeit die Suizidhilfe in Anspruch nehmen müssten", sagte die Justizministerin.
Sie verwies auch auf die Aussagen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Beihilfe zum Suizid mit Aufklärungs- und Wartepflichten, Erlaubnisvorbehalten und dem Verbot besonders gefahrträchtiger Formen der Suizidhilfe versehen werden kann.
Ergänzende Informationen
Angriff auf die Menschenwürde: §217 StGB verfassungswidrig
CDL-Pressemitteilung vom 26.02.20