02.09.2020
Bundesärztekammer für eine Reform des Embryonenschutzgesetzes
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat am 02.09.2020 ein "Memorandum für eine Reform des Embryonenschutzgesetzes" veröffentlicht. Darin fordert die Bundesärztekammer, die in Deutschland geltende „Dreierregel“ bei der künstlichen Befruchtung abzuschaffen, die Eizellspende zu legalisieren und die Embryonenspende rechtlich zu regeln.
Es sei "höchste Zeit, das 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz an die aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen“, erklärte der BÄK-Präsident Klaus Reinhardt laut einem Bericht im Ärzteblatt online vom 02.09.20.