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09.03.2016

Bilanz: Ein Jahr Bayerische Ethikkommission für PID - Bislang über 48 Anträge entschieden

Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) hat seit ihrer ersten Sitzung vor einem Jahr über rund 50 Anträge entschieden. Darauf hat Gesundheitsministerin Melanie Huml am 09.03.16 in München hingewiesen. "Die meisten Anträge hat die Kommission zustimmend bewertet. Abgelehnt wurden nur fünf von 48 Anträgen", erklärte Huml in einer Presseaussendung.

"Bayern stellt sicher, dass die medizinischen Möglichkeiten verantwortungsbewusst genutzt werden. Die Kommission leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Klar ist: Die PID darf auf keinen Fall als ein Selektionsinstrument wahrgenommen werden. Oberste Priorität hat vielmehr immer der Schutz des Lebens", betonte die Ministerin.

Als Präimplantationsdiagnostik wird die genetische Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryos bezeichnet, bevor er in die Gebärmutter übertragen wird. Dabei wird gezielt etwa nach Erbkrankheiten oder Chromosomenanomalien gesucht. Die PID darf nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden - und nur in den dafür zugelassenen vier Zentren in Bayern. Zwei davon befinden sich in München, weitere Standorte sind Planegg-Martinsried und Regensburg.

Die Bayerische PID-Ethikkommission mit Sitz in München trat am 9. März 2015 erstmals zusammen. Ihre Aufgabe ist es zu prüfen, ob eine medizinische Indikation vorliegt, die ausnahmsweise zur Vornahme einer PID berechtigt. Die Kommission arbeitet laut Ministerium unabhängig und unparteiisch. Jeder Einzelfall unterliegt strenger Vertraulichkeit. Bei der Entscheidung würden die maßgeblichen psychischen, sozialen und ethischen Gesichtspunkte berücksichtigt.

Daher setzt sich die Ethikkommission für PID aus acht Mitgliedern zusammen, die unterschiedlichen Fachrichtungen angehören. Es handelt sich um vier Mediziner verschiedener Fachrichtungen (Reproduktionsmedizin, Humangenetik, Pädiatrie sowie Psychiatrie und Psychotherapie), einen Ethiker, einen Juristen, einen Patientenvertreter und einen Vertreter einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung.

Weitere Informationen:

Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik