02.10.2025
Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: Keine versammlungsrechtliche Bannmeile um Abtreibungskliniken
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit einem am 25.09.25 bekannt gegebenen Beschluss die Versammlungsfreiheit vor Abtreibungspraxen gestärkt. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz schreibe um Abtreibungskliniken keine Bannmeile vor, in der abtreibungskritische Meinungsäußerungen generell verboten sind.
"Die Beschränkung einer entsprechenden Versammlung in der Nähe einer Arztpraxis in Regensburg ist nach dem Gesetz nur zulässig, wenn es im Einzelfall Anhaltspunkte dafür gibt, dass dadurch ein unzulässiger Druck auf Schwangere ausgeübt wird.", heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Der Beschluss des BayVGH ist unanfechtbar.
Über das Urteil berichtete die "Tagespost" am 30.09.25. Mehr zu den Hintergründen gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Weitere Informationen:
Bayerischer Gerichtshof stärkt Versammlungsfreiheit vor Abtreibungspraxen
Die Tagespost 30.09.25
Keine versammlungsrechtliche Bannmeile um Abtreibungskliniken
Pressemitteilung Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) 26.09.25 (PDF-Format)
BayVGH, Beschluss vom 23. September 2025, Az. 10 C 25.1591, 10 CS 25.1672
Urteil im Volltext, 10 Seiten, PDF-Format