05.05.2021
Beschluss beim 124. Deutschen Ärztetag: Striktes Verbot der Suizidhilfe aus (Muster-)Berufsordnung gestrichen
Der 124. Deutsche Ärztetag hat am 05.05.21 in Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2020 zum assistierten Suizid die berufsrechtlichen Regelungen für Ärztinnen und Ärzte zur Suizidhilfe geändert. Paragraf 16 Satz 3 der (Muster-)Berufsordnung wird aufgehoben. Darin hieß es bislang: „Sie [Ärztinnen und Ärzte] dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“
Es entspreche ganz überwiegender Auffassung, dass § 16 Satz 3 der (Muster-)Berufsordnung in seiner bisherigen Fassung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht aufrechterhalten werden könne, begründete das Ärzteparlament seine Entscheidung laut Pressemitteilung.