20.09.2019
Behinderung wird zum Todesurteil
G-BA-Beschluß zur Kassen-Zulassung von Bluttest auf Down-Syndrom:
Der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) hat am 19.9.2019 die Zulassung nicht-invasiver, molekulargenetischer Pränataltests (NIPT) als Kassenleistung beschlossen. Hierzu nimmt für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) deren Pressesprechesprecherin, Susanne Wenzel, kritisch Stellung:
"Mit dem Beschluß, künftig nicht-invasive Bluttests als Kassenleistung schrittweise zuzulassen, hat der Gemeinsame Bundesausschuß dem Lebensrecht von Menschen mit Behinderung schweren Schaden zugefügt. Völlig zu Recht kritisieren Bundestagsabgeordnete wie Alexander Krauß (CDU) daher, daß es künftig nun zu einer "Fahndung" nach behinderten Kindern im Mutterleib komme. Behinderung wird nun faktisch zum Todesurteil.
Zwar wird von Befürwortern der Zulassung behauptet, daß der Test doch nur unter bestimmten, jedoch vagen Bedingungen als Kassenleistung durchgeführt werden sollte und wenn eine vermeintliche "Risikoschwangerschaft" vorläge, darüber hinaus soll er mit besonderer Beratung und Aufklärung gekoppelt sein. Darunter fällt jedoch heute bereits ein Großteil aller Schwangerschaften. Es ist daher nur konsequent, daß z.B. der Hersteller des PraenaTest, Lifecodexx, seinen Test für alle Schwangeren empfiehlt, und bei diesen für vermeintliche "Sicherheit" und "Wissen", "ohne Risiko für das Kind" wirbt!
"Sicher" ist dabei allerdings leider meist nach einem kritischen Testergebnis vor allem die Abtreibung! Was die Kasse jetzt nicht übernimmt, wird künftig dann selbstverständlich privat gezahlt werden, da diese Tests relativ günstig angeboten werden. In einigen europäischen Ländern gehört der Test bereits jetzt zu den Standard-Untersuchungen und wird allen Schwangeren angeboten. In Dänemark und Island hatte dies zum Beispiel den Anstieg der Abtreibungszahlen zur Folge, dort liegt die Geburtenrate von Kindern mit Down-Syndrom inzwischen bei nahezu Null. Auch andere Diagnosen, sowie Geschlechterselektion sind damit im ersten Trisemester bereits Standard geworden. Eltern berichten, daß sie sich teilweise von Ärzten zu dieser Untersuchung gedrängt fühlen. Aber auch gesellschaftlich wird der Druck auf Eltern mit behinderten Kindern immer weiter erhöht.
Wer diese Tests befürwortet, muß sich im Klaren darüber sein, daß es künftig kaum mehr Schutz für Menschen mit Down Syndrom und anderen Diagnosen gibt. Die nicht-invasiven molekulargenetischen Pränatalen Tests sind keinesfalls harmlose medizinische Tests im herkömmlichen Sinne, die therapeutischen Zwecken dienen. Die Fehlerhäufigkeit bei Trisomiediagnose ist zudem mit fast 18 Prozent recht hoch.
Das Ziel ist einzig und allein die Aufdeckung von Trisomien und anderen Chromosomenveränderungen. Analog den beschriebenen Entwicklungen in Ländern wie Dänemark und Island wird dies auch hier zwangsläufig zu einem Anstieg der Abtreibungen führen. Bereits mit den herkömmlichen Untersuchungen ist die Abtreibungsrate bei Kindern mit dem Down Syndrom schon deutlich erhöht. So verständlich der Wunsch nach einem gesunden Kind ist, bleibt dennoch festzuhalten, daß es keinen Anspruch auf das "perfekte" Kind gibt. Auch ist die offizielle staatliche Förderung faktisch eugenisch wirkender Maßnahmen - gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte - durch nichts zu rechtfertigen und abzulehnen.
Statt Eltern - und vor allem wieder Frauen, die vermehrt in Schwangerschaftskonflikte getrieben werden durch diesen Beschluß - unter Druck zu setzen, kein behindertes Kind zu bekommen, sollte die Regierung über finanzielle Hilfen und Förderungen für Familien mit behinderten Kindern nachdenken. Die Eliminierung einer Gruppe aus unserer Gesellschaft ist durch nichts zu rechtfertigen und absolut inakzeptabel."