23.04.2024
Ausbeutung der Leihmutterschaft in EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels mit aufgenommen
Am 23. April 2024 hat das Europaparlament die Änderung der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer verabschiedet. Im Laufe des Überarbeitungsprozesses wurde auch die „Ausbeutung der Leihmutterschaft“ in die Richtlinie aufgenommen. Hierzu nimmt die Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Dr. Friederike Hoffmann-Klein, Stellung:
„Das Europaparlament hat die Neuregelung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates beschlossen. Der Anwendungsbereich der Richtlinie erstreckt sich künftig auch auf die Leihmutterschaft, die in Form der „Ausbeutung der Leihmutterschaft“ von den Mitgliedstaaten unter Strafe gestellt werden muss.
Die Richtlinie gibt hierbei Mindeststandards vor, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung zu beachten sind. Hierzu gehören Fragen des Strafmaßes, der Strafbarkeit von Anstiftung und Beihilfe sowie der Strafbarkeit juristischer Personen, wobei eine restriktivere Regelung den Mitgliedstaaten unbenommen bleibt. Zu den Maßnahmen, die von den Mitgliedsstaaten in Umsetzung der Richtlinie zu treffen sind, gehört damit künftig auch die illegale Leihmutterschaft oder, wie es in dem Änderungsvorschlag heißt, die Ausnutzung der Leihmutterschaft und die damit verbundene Instrumentalisierung des Körpers von Frauen für reproduktive Zwecke und den Verkauf von Kindern.
Die CDL begrüßt die Änderung grundsätzlich, bedauert es aber erheblich, dass sich das Europaparlament nicht dazu entschließen konnte, die Leihmutterschaft generell als illegal in die Richtlinie aufzunehmen. Denn das Papier spricht sich nur gegen die Ausbeutung der Leihmutterschaft, nicht aber grundsätzlich gegen die Leihmutterschaft aus. Dem Gesetzgeber auf nationaler Ebene wird damit ein nicht unerheblicher Handlungsspielraum verbleiben. Die Leihmutterschaft bedeutet aber immer und ausnahmslos eine Ausbeutung der Frau und der reproduktiven Funktionen ihres Körpers. Kinder sind keine Ware, die auf Bestellung geliefert werden."
Ergänzende Informationen:
EU-Parlament: Leihmutterschaft ist Menschenhandel
Die Tagespost 24.04.24
Trafficking in human beings: MEPs adopt more extensive law to protect victims
Pressemitteilung Europäisches Parlament 23.04.24