12.08.2020
Antwort der Bundesregierung zur Frage einer möglichen Neuregelung der Suizidbeihilfe
Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat Mitte Juli eine Kleine Anfrage zur Meinungsbildung und zu weiteren Planungen der Bundesregierung zur Neuregelung der Sterbehilfe gestellt (Drucksache 19/21119). Nun liegt die Antwort der Bundesregierung zu den gestellten 28 Punkten vor.
In Ihrer Anfrage wollten die Liberalen von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar diesen Jahres bereits Gegenstand einer Kabinettssitzung war oder ob die Bundesregierung das Urteil noch auswertet.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 03.08.20 (Drucksache 19/21373) mitteilte, betrifft eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe nach Einschätzung der Bundesregierung einen "grundrechtssensiblen Bereich". Sie sei in dem vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgezeigten Rahmen möglich.
Die Entwicklung eines legislativen Schutzkonzeptes bedürfe einer sorgfältigen Prüfung aller vom BVerfG aufgezeigten Anforderungen. Hierzu seien vertiefte Diskussionen im Parlament und innerhalb der Bundesregierung nötig.
Das Bundesgesundheitsministerium habe für einen breiten Austausch über eine eventuelle Neuregelung Erfahrungen von verschiedenen Fachgesellschaften, Verbänden, Kirchen und Sachverständigen der Palliativmedizin, Ethik, Suizidprävention und Rechtswissenschaften eingeholt.
Bislang lägen dem Ministerium 52 Stellungnahmen vor. Davon seien 30 initiativ übersandt worden. Die Sichtung der Stellungnahmen dauere noch an. Aufgrund von Daten- und Drittschutzaspekten könne weder über die Absender, noch über den Inhalt der Stellungnahmen Auskunft gegeben werden.
Weitere Informationen:
Meinungsbildung und weitere Planungen der Bundesregierung zur Neuregelung der Sterbehilfe
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
- Drucksache 19/21119
Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/21373, 03.08.2020 (8 Seiten im PDF-Format inkl. Fragetext)