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05.03.2022

ALfA kritisiert gravierende inhaltliche und methodische Mängel einer CORRECTIV-Recherche zu einigen Aspekten der Abtreibung

Zahlreiche Regional- und Lokalmedien berichteten am 03.03.22 zeitgleich über Aspekte der Schwangerenkonfliktberatung und der Durchführung rechtswidriger, aber straffreier vorgeburtlicher Kindstötungen in Deutschland. Dabei wird Material verwandt, das die eigenen Angaben zufolge „gemeinnützige und unabhängige Redaktion“ CORRECTIV in einer „mehrmonatigen Recherche“ zusammengetragen haben will. Nach Ansicht der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) weist das CORRECTIV-Material, jedoch teilweise erhebliche fachliche und methodische Mängel auf.

In einer Pressemitteilung vom 04.03.22 begrüßte ALfA ausdrücklich, wenn Journalistinnen und Journalisten gewillt sind, sich des Themas Abtreibung anzunehmen. Das gelte selbst dann, wenn der Fokus der Recherche – wie hier der Fall – einseitig gewählt werde und allein die Schwangere in den Blick nimmt. Denn nach Einschätzung der ALfA fordert jede Abtreibung zwei Opfer: das ungeborene Kind und seine Mutter.

Konkret kritiserte der Lebensrechtsverein, es sei "etwa unseriös und überdies irreführend" ein ungeborenes Kind (medizinisch: Embryo oder Fetus) als „Schwangerschaftsgewebe“ zu bezeichnen (Vgl. FAQ auf https://correctiv.org/schwerpunkte/schwangerschaftsabbruch/). Denn Gewebe könne kein Träger von Grundrechten sein. "Anders der Embryo oder Fetus, der deshalb auch einen Anspruch darauf hat, dass der Staat Maßnahmen zum Schutz seines Leben ergreift, auch wenn dieser dazu – laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Konzepte verfolgen darf, die gemeinhin unter der Formel „Hilfe statt Strafe“ subsumiert werden", erklärte die ALfA- Bundesvorsitzende, Cornelia Kaminski.

Durch die Bezeichnung „Schwangerschaftsgewebe“, ein Begriff der Abtreibungslobby, werde das ungeborene Kind in einer Weise unterbestimmt, die nicht nur den Vorgang der vorgeburtlichen Kindstötung verschleiere und verharmlose, sondern überdies auch seine derzeitige gesetzliche Regelung völlig unverständlich erscheinen lassen muss. "Unerwähnt bleibt ferner, dass die Beratung – obgleich ergebnisoffen – dem Leben dienen muss. Juristisch gesprochen geht es dabei um das sogenannte „Untermaßverbot“. Die Unterschlagung dieses wichtigen Punktes lässt nicht nur einige der Schilderungen betroffener Frauen, die hier ohnehin anonym bleiben, in einem gänzlich anderen Licht erscheinen, sie erweckt auch den Eindruck als ging es bei der Beratung prinzipiell um Schikane", so Kaminski.

Narrative der Abtreibungslobby

Aus Sicht der ALfA mache sich CORRECTIV hier also Narrative der Abtreibungslobby zu eigen, die geeignet seien, erhebliche Zweifel an der „Unabhängigkeit“ und/oder „Unvoreingenommenheit“ der Berichterstattung zu säen.

"Dazu gehört auch, dass die „Ergebnisse der CrowdNewsroom-Umfrage über Schwangerschaftsabbrüche“ – eigenen Angaben zufolge – „ohne wissenschaftliche Begleitung“ entstanden und „nicht repräsentativ“ ist. Geht das nicht besser? Darf man von einem Konsortium, das sich auch dem Kampf gegen „Fake“-News verschrieben hat, hier nicht mehr erwarten?", fragt Kaminski.

Methodisch problematisch sei aus Sicht der ALfA ferner, dass der Anteil von an der Studie teilnehmenden Frauen, die von Pro Familia beraten wurde – aus Sicht der ALfA ist Pro Familia Teil der internationalen Abtreibungslobby – mit 60,2 Prozent unverhältnismäßig hoch ist, während der Anteil derer, die sich von kirchlichen oder christlichen Beratungsstellen beraten ließen, mit 16,75 Prozent unverhältnismäßig gering ist.

"Aus dieser klaren Über- bzw. Unterrepräsentation ist ein Bias zu erwarten, der an sich schon schwer wiegt, angesichts der flächendeckenden Verbreitung der Ergebnisse aber inakzeptabel erscheinen muss." Sollte CORRECTIV weitere Recherchen zu wichtigen Lebensrechtsthemen planen, steht die ALfA, ebenso wie die CDL und andere Lebensrechtsorganisationen mit ihrer Expertise dem Konsortium gerne beratend zur Seite.

Ergänzende Informationen:

CORRECTIV-Recherchen zu Schwangerschaftsabbruch in Deutschland

CDL-Themenrubrik Abtreibung