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09.04.2017

ALfA fordert konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention: „Grundlegende Rechte gelten nicht erst ab der Geburt“

Zum 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland am 05.04.17 forderte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Alexandra Linder, mit Blick auf ungeborene Kinder eine konsequente Umsetzung der Konvention.

„Die UN-Kinderrechtskonvention hat zum Ziel, alle Kinder auf der ganzen Welt zu schützen, zu stärken und zu fördern. In der Präambel dieses Dokumentes findet sich dementsprechend die Formulierung: „....(dass) das Kind wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt, bedarf“, erklärte Linder in einer Presseaussendung vom selben Tag.

Im Konventionstext Text selbst stehe jedoch in Artikel 6: „Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat.“ Diese deutsche Übersetzung sei irreführend, denn daraus könnte der Schluss gezogen werden, dass Kinderrechte erst ab der Geburt gelten. Im englischen Originaltext dagegen stehe, dass Kinder ein inherent right to life, also ein innewohnendes Recht auf Leben haben. Das bedeute Recht auf Leben nicht von Geburt an, sondern von der Entstehung des Menschen an – ein fundamentaler Unterschied.

Im Jahr 2014 schrieb Familienministerin Manuela Schwesig in einer Veröffentlichung des Ministeriums zur Kinderrechtskonvention laut ALfA: „Kinder – egal wo sie leben, von wo sie kommen, wie alt sie sind, wie sie aussehen oder welcher Religion sie angehören – haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, auf Beteiligung, auf Bildung, auf Gesundheit, auf eine eigene Meinung und viele weitere Rechte (...).“

Dieser Aussage schließt sich die ALfA an und fordert, die Kinderrechtskonvention konsequent umzusetzen, um wirklich alle Kinder zu schützen: auch die Kinder, die gerade entstanden und erst wenige Tage oder Wochen alt sind; auch die Kinder, bei denen vor der Geburt eine Krankheit oder Behinderung entdeckt wird. "Dazu sind entsprechende politische Weichenstellungen notwendig, unter anderem in den Bereichen Genetik, vorgeburtliche Diagnostik oder Abtreibung.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).