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18.06.2017

7. Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes: Stammzellforschung weiter entwickelt

Am 15.06.17 hat die Bundesregierung ihren 7. Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes (Drucksache 18/12761) als Unterrichtung an den Bundestag vorgelegt. Demnach gewinnt die Stammzellforschung in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung weiter an Bedeutung.

So habe sich der potenzielle Nutzen humaner embryonaler und induzierter pluripotenter Stammzellen (hES/hiPS) für die Entwicklung neuer Therapiekonzepte und Wirkstoffe konkretisiert, heißt es in dem 40-seitigen Papier.

Im internationalen Vergleich habe sich die "wissenschaftliche Sichtbarkeit" der hiesigen Stammzellforschung ebenfalls gut entwickelt, heißt es weiter. Die Forschung mit pluripotenten Stammzellen erfahre zunehmende Bedeutung für die angewandte Forschung zu Krankheitsmechanismen und zur Testung beziehungsweise Entwicklung neuer Wirkstoffe.

Der aktuelle Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015. Demnach wurden im Zusammenhang mit inhaltlich eigenständigen Projekten 16 Anträge auf Genehmigung der Einfuhr und Verwendung bzw. Genehmigung der Verwendung von hES-Zellen gemäß § 6 StZG an das Robert Koch-Institut (RKI) als zuständige Genehmigungsbehörde gestellt. dabei bezog sich einer auf ein Forschungsvorhaben, für das bereits zuvor eine Genehmigung erteilt worden war. Ferner waren zwei Anträge aus dem sechsten Berichtszeitraum anhängig. 17 Anträge wurden  im  Berichtszeitraum genehmigt; ein Antrag wurde vom Antragsteller zurückgenommen. Im 31. Dezember 2015 waren die Genehmigungsverfahren für alle im Berichtszeitraum eingegangenen Anträge abgeschlossen.

Ergänzende Informationen:

Siebter Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag,18. Wahlperiode, Drucksache 18/12761, 15.06.2017 (40 Seiten im PDF-Format)