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07.03.2018

101.200 gemeldete Abtreibungen zeigen: Ausweglosigkeit muß beseitigt und darf nicht noch beworben werden

Susanne Wenzel, Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben (CDL), kritisiert den SPD-Antrag zur Streichung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) und verweist auf die gerade erschienenen Abtreibungszahlen des Statistischen Bundesamtes:

"Das Statistische Bundesamt meldet heute einen Anstieg der Abtreibungen für das Jahr 2017 um 2,5 Prozent, in konkreten Zahlen wurden 101.200 Abtreibungen gemeldet. Umgerechnet wurden demnach an jedem Arbeitstag durchschnittlich 410 Kinder vorgeburtlich durch Abtreibung getötet.

Um sich das gemeldete Ausmaß dieser nicht nur politisch weitestgehend ausgeblendeten Tragödie konkreter zu veranschaulichen: Das entspricht, wenn nur die offiziellen Meldezahlen berücksichtigt werden, in etwa 100 Kindergartengruppen pro Woche. Die Dunkelziffer dürfte sogar noch beachtlich höher liegen.

Der Anstieg der Abtreibungszahlen ist leider ein alarmierendes Indiz dafür, daß das Bewußtsein für den Schutzanspruch des ungeborenen Lebens privat und in der

Öffentlichkeit immer mehr an Achtung und Wert verloren hat. Offensichtlich wird, das beweisen die Zahlen, seit Langem bereits weit mehr indirekt, aber sehr wirksam, für Abtreibung geworben, als es der Staat im Interesse seiner Schutzpflicht zulassen dürfte.

Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Forderung und Debatte über die angeblich notwendige Aufhebung des im § 219a StGB verankerten Werbeverbotes für Abtreibung, die von den Parteien SPD, Grüne, Linke und FDP in den Deutschen Bundestag gedrückt wird, absolut nicht nachvollziehbar. Der Gesetzgeber hat im § 219 f. StGB immerhin noch Mitte der 90-er Jahre deutlich den besonderen Schutz des ungeborenen Kindes manifestieren wollen, um so zu verhindern, daß Abtreibungen zu einer "normalen" ärztlichen Dienstleistung werden. Denn die Tötung eines ungeborenen Menschen, der wie jeder andere auch ein eigenständiges Recht auf Leben hat, ist keinesfalls eine "Dienstleistung". Der § 219 StGB hält ausdrücklich fest: "Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen."

Hier genau liegt der eigentliche staatliche Handlungsauftrag, der offensichtlich bisher nicht erfüllt wird: bessere Unterstützung und Hilfe für Schwangere, damit sie sich für das Leben mit ihrem Kind entscheiden.

Daher darf das öffentliche Angebot einer Abtreibungsdurchführung gerade angesichts bedrückend hoher Abtreibungszahlen jetzt nicht noch zusätzlich beworben oder in den Behandlungskatalog des Arztes aufgenommen werden, wie es nun droht, wenn die FDP tatsächlich im Bundestag mit der linken Seite des Parlaments in dieser Frage eine lebensfeindliche Koalition bilden sollte. Die Unionsparteien lehnen diesen versuchten Rechtsbruch (Werbung für Unrecht) daher auch erfreulicherweise geschlossen ab.

Statt das Werbeverbot zu streichen, sollte der Gesetzgeber im Gegenteil dringend gründlich überprüfen, wie die hohen Abtreibungszahlen endlich spürbar gesenkt werden können.

Die Abschaffung des § 219a StGB trotz einer CDU/CSU geführten Regierung wäre dagegen ein weiterer skandalöser Schritt, das von radikalen Abtreibungsbefürwortern und Feministen konstruierte tödliche "Menschenrecht auf Abtreibung" schrittweise durch die Hintertür parlamentarisch einzuführen. Sind 101.200 offiziell gemeldete Abtreibung allein im vergangenen Jahr nicht Fanal genug, damit der Bundestag sich endlich mehr für das Leben statt für noch schnelleren Zugang zur Abtreibungen einsetzt?