12.03.2018
Pressemitteilung der CDL zur drohenden Streichung des § 219a StGB
Für die Christdemokraten für das Leben (CDL) nimmt die Bundesvorsitzende Mechthild Löhr Stellung:
„Lassen der Bundestag und die CDU-Kanzlerin jetzt die Werbung für Abtreibung zu? Die GroKo stürzt durch § 219a StGB schon zum Start in eine Vertrauenskrise.“
„Am Mittwoch ist Kanzlerwahltag und die Koalition steht. Die wichtigsten Regierungsposten sind vergeben. Dennoch ist ganz offensichtlich der schon in der letzten GroKo schwer aufgebrauchte Vorrat an Gemeinsamkeiten (gegen die durchgesetzte Ehe für alle stimmten 272 MdB´s der Union) schon vor dem Start in eine höchst ungewisse gemeinsame Zukunft schwer beschädigt. Die drohende Streichung des Werbeverbots für Abtreibung bedeutet eine offene Provokation. Es ist ein vorsätzlich herbeigeführter früher Koalitionsbruch, der Unionsabgeordnete ebenso wie deren Mitglieder und Wählerschaft bewusst unter Druck setzen will „bis es „quietscht“ (so Andrea Nahles zum Ziel ihrer Koalitionsverhandlungen). „Die SPD hat in einer Nacht-und-Nebel-Aktion einen Gesetzentwurf mit Maximalforderung eingebracht, der die Union in einer ihrer Grundüberzeugungen vor den Kopf stößt“, so Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der Union. Ganz ähnlich entsetzt äußert sich die neue Generalsekretärin Kramp-Karrenbauer. Aber wieso wurde seitens der Parteiführung nicht aktiv gegengesteuert und wie konnte es angesichts eines CDU/CSU-Wahlergebnisses von immerhin noch 33 Prozent überhaupt so weit kommen, dass Nahles es gerade jetzt trotz GroKo wagt, für die SPD in der letzten Woche einen Gesetzentwurf einzubringen, der die gesamte Abtreibungsgesetzgebung auszuhebeln und das Beratungskonzept insgesamt auf den Kopf zu stellen beabsichtigt?
Noch am 27. Februar, einen Tag nach dem CDU-Bundesparteitag, schien noch alles unionsintern soweit geklärt: Paragraph 219a wird nicht angetastet und die Unionsfraktion im Bundestag hält weiter grundsätzlich am Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche fest. Um so bestürzender nun das neue Szenarium. Wie kann die Kanzlerin, deren enormer Durchsetzungswille und -Fähigkeit bereits legendär ist, es offensichtlich jetzt zulassen, dass das erfreulicherweise entschlossene „Nein“ der CDS/CSU-Fraktion ausgerechnet in diesem für Christdemokraten äußert heiklen und sensiblen Thema zum unbedeutenden Theaterdonner im Parlament verkommt, der politisch folgenlos bleiben könnte - wie schon bei der fatalen, nach ähnlichem Muster durchgeboxten „Ehe für alle“? Sind hier etwa bereits hinter den Kulissen und trotz des CDU-Parteitags, auf dem sich auch Kauder und führende Parteivertreter ausdrücklich gegen eine Aufhebung oder Veränderung des Werbeverbotes geäußert hatten, der SPD freie Handlungsoptionen zugestanden worden, ohne dass dies die weitere Koalitionsbildung tangieren würde? Sollte nun auch die FDP diese neue linke „Front“ unterstützen, droht der Union unter Merkel hier ein weiterer Verlust ihrer ohnehin brüchig gewordenen Glaubwürdigkeit.
Ein solch hochbrisantes politisches Kernthema wie die gefährliche Zulassung von Werbung für Abtreibung durch eine links-liberale „Alternativ-Koalition“ jetzt nicht durch Koalitionsbarrieren zu verhindern, sondern de facto zu tolerieren und damit zu akzeptieren, birgt enormen politischen Sprengstoff und ist ein bestürzendes Fanal für die kommende Legislaturperiode, in der laut Koalitionsvertrag ohnehin weitere Dammbrüche drohen.
Mit Blick auf die lange und schwierige Geschichte der Parlamentsdebatten rund um die Abtreibungsgesetzgebung mutet es unwürdig an, wie hier unter absurdem Zeitdruck ein schräges Spiel mit unfairen Mittel aufgeführt wird. Mindestens 102.200 allein 2017 abgetriebene Kinder und 5.974.925 bis Ende 2017 statistisch erfasste Abtreibungen (zu 97 % aus „sozialen“ Gründen) sind für die betroffenen Frauen und Familien und für die ganze Wohlstandsgesellschaft eine Katastrophe. Dies verlangt aber sicher nicht mehr Werbung und Informationen von Ärzten für Abtreibung, sondern ganz im Gegenteil endlich glaubwürdigen und überzeugenden Einsatz und mehr Werbung für das Lebensrecht jedes gezeugten Kindes!
Jede Frau, die in Deutschland abtreiben will, findet dazu jederzeit mit staatlicher Unterstützung und Finanzierung (ca. 40 Millionen Euro jährlich) bundesweit in gut erreichbarer Nähe bereitwillige Ärzte und Einrichtungen. In 1600 staatlich anerkannten, finanzierten, wohnortnahen Beratungsstellen bekommen Frauen nicht nur sofort ohne jede Rückfrage und auf Wunsch anonym bleibend ihren Abtreibungsschein und eine Ärzteliste, (mit der Ausnahme Bayern, wo diese Ärztelisten offiziell durch Gesundheitsämter ausgegeben werden). Wer hier noch weiter liberalisieren will und Ärzten, die mit Abtreibungen ihr Geld verdienen, jetzt noch zusätzlich eigene Werbung für die Tötung von Ungeborenen erlauben will, entkernt völlig die Schutzpflicht des Staates gegenüber Kindern wie Frauen und will damit das spezifische Beratungssystem in Deutschland grundsätzlich aushebeln.
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz untersagt aus gutem Grund Beratungsstellen, Beratung und Abtreibung aus einer Hand (§ 9) anzubieten. Wie kann die Frau faire Hilfe und auch Ermutigung zum Kind erfahren, wenn anschließend aus der Abtreibung ein Geschäft wird? Der Abtreibungsarzt Stapf in München gibt an, über 100.000 Abtreibungen durchgeführt zu haben. Auch bei der Ärztin Hänel dürften es seit den 90-er Jahren viele Tausend sein. Da kommen bei durchschnittlich rund 400 Euro pro Abtreibung hohe Summen zusammen. Abtreibung ist für Ärzte und Unternehmen, die dann zukünftig Abtreibungspillen (wie Mifegyne, durch die 2017 21 Prozent aller gemeldeten Abtreibungen erfolgten) öffentlich bewerben dürften, ein kommerziell höchst ertragreiches, schnelles Geschäft. Bei Frau Hänel darf man „auch bar bezahlen“, wenn sie das „Schwangerschaftsgewebe“ entfernt hat, so steht es online wörtlich in ihrer „Information“, die ganz offensichtlich Werbung ist. Wenn nun schon ausgerechnet ein verarmtes Bundesland wie Berlin, das bei weitem den höchsten prozentualen Anteil an Abtreibungen und die geringste Kinderquote hat, vorprescht, um eine Liste mit 210 Abtreibungsärzten in Berlin anzubieten, dann zeigt dies die ganze Absurdität der Lage. Schon jetzt liegt das Verhältnis Geburten zu Abtreibungen bundesweit bei 6 zu 1.
Nach heutiger, verfassungsrechtlich verbürgter Rechtslage ist und bleibt ein Schwangerschaftsabbruch immerhin auch dann noch rechtswidrig, wenn er wegen eines vorgelegten Beratungsscheines nicht strafbar wird. Daher ist ein umfassendes öffentliches Werbeverbot zwingend, denn für keine sonstige rechtswidrige Handlung darf bisher in diesem Land geworben werden. Zwischen Werbung und Information zu unterscheiden, wie es die FDP nun irgendwie versucht, führt ebenfalls in eine Sackgasse. Meist sehr „neutrale“ Informationen bekommen die Frauen heute bei allen hochspezialisierten Beratungsstellen kostenlos und unbegrenzt. Die beabsichtigte, absurderweise jahrzehntelang nicht geforderte, aber jetzt willkürlich inszenierte Streichung oder Aushebelung des Werbeverbotes dient ganz offensichtlich politisch anderen Zwecken als neuer „Hilfe“ für schwangere Frauen. Es ist ein ideologisches Projekt, das einer links-liberalen Mehrheit gegen den Lebensschutz in einer machtpolitischen Kraftprobe bereits ganz am Anfang Bahn brechen will. Die GroKo stürzt schon zum Start in eine schwere Vertrauenskrise, die die Union nicht nur ihren Mitgliedern und Wählern kaum vermitteln kann. Dies ist leider schon heute ein gefährlich misslungener Auftakt zu einer neuen Koalition, der trotz Unionsführung weitere üble Angriffe auf Grundwerte und den Lebensschutz erwarten lässt.“