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24.11.2017

Pressemeldung der Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL) anlässlich des Prozesses am 24.11.2017 am Gießener Amtsgericht gegen die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel wegen unerlaubter öffentlicher Werbung für Abtreibung

Zu dem aktuellen Urteil nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben, Mechthild Löhr, Stellung:

"Heute hat das Amtsgericht in Gießen über einen Fall der unerlaubten Werbung für Abtreibung in einer Praxis für Allgemeinmedizin in Gießen entschieden. Die ehemalige Pro Familia Mitarbeiterin und Ärztin Kristina Hänel hatte bewußt erneut auf ihrer Homepage für die Durchführung von Abtreibungen in ihrer Praxis geworben, obwohl der Gesetzgeber dies in § 219 StGB aus wichtigen Gründen ausdrücklich untersagt.

Dem Urteil war eine intensive Medienkampagne zugunsten der Unterstützung von Frau Hänel vorausgegangen, in der das „Recht auf Abtreibung“ ebenso eingefordert und unterstützt wurde, wie das Verlangen, für Abtreibung genauso werben zu dürfen, wie für Blutegeltherapie (Homepage der Praxis Hänel) oder andere ärztliche Maßnahmen.

Ganz offensichtlich bestreiten Frau Hänel und ihre Kampagnenunterstützer bewußt, das die Menschenwürde und das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Art. 1 u. 2. Grundgesetz) auch für Menschen vor der Geburt schon gilt. Die Abtreibung ist allerdings tatsächlich keine „normale“ gesundheitliche Dienstleistung von Ärzten und sie „dient“ auch weder der Gesundheit der Mutter noch der des Kindes, sondern sie tötet ein lebensfähiges Kind vor der Geburt. Das ist geltende deutsche Rechtslage, die erfreulicherweise durch das aktuelle Gerichtsurteil jetzt untermauert wurde. Das Gericht folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft und spricht 40 Tagessätze à 150 EUR (= 6.000 EUR) Geldstrafe aus. Schon vor der Verhandlung hatten die Ärztin, die bereits seit Jahrzehnten Abtreibungen schwerpunktmäßig durchführt und inzwischen wohl mehrere Tausend Föten abgetrieben haben dürfte, medial breit angekündigt, in die Revision und durch alle Instanzen gehen zu wollen. Flankiert wird dies intensiv u.a. von der SPD,  Linke, Bündnis 90/Die Grünen und anderen Unterstützern, die jetzt erneut ein neues „Menschenrecht auf Abtreibung“ fordern.

Der bewußt provokante Versuch, medienwirksam für ärztlich durchgeführte Abtreibungen zu werben, ist wohl nur ein weiterer Vorwand interessierter Gruppen, die prinzipielle Straffreiheit jeder Abtreibung offensiv und teilweise aggressiv zu proklamieren. Dieser Forderung wird jetzt in einer neuen Kampagne öffentlichkeitswirksam und politisch der erforderliche Rückenwind gegeben.

Denn das „Werbung“ für Abtreibung – über die ohnehin die Abtreibungen oft bagatellisierende Sexualaufklärung hinaus – ganz sicher keineswegs nötig ist, beweisen leider überdeutlich die Abtreibungsstatistiken der letzten Jahrzehnte. Auch ohne jede beklemmende ärztliche „Werbung“ für Abtreibung werden jedes Jahr offiziell rund 100.000 Abtreibungen durch Ärzte beim Statischen Bundesamt gemeldet. Inzwischen wird fast jede 6. Schwangerschaft mit Abtreibung des Kindes bis zur Geburt (Spätabtreibung) beendet, zu 97 % auch noch aus sozialen Gründen. Was wir daher wirklich dringend brauchen und was staatlicherseits leider seit Jahren völlig ausbleibt, ist eine wirkungsvolle Werbung für das Leben und den Wert und Schutz der Ungeborenen sowie echte Hilfe und Unterstützung für viele Mütter, die heute in schwierigeren Lebenssituationen sind.

Die Informationsbroschüren der meisten Beratungsstellen, die den verpflichtenden Abtreibungsschein für jede Schwangere unkompliziert jederzeit ausstellen, strotzen leider in der Regel vor indirekter Werbung für Abtreibung. Auch Frau Hänel bezeichnet irreführend und falsch den Fötus als „Schwangerschaftsgewebe“. Wenn so die angeblich fachkundige Information in ihrer nicht-gynäkologischen (!) Praxis aussieht, muss man sich über Weiteres nicht wundern. Beratungsangebote mit Informationen zum Schwangerschaftsabbruch für Schwangere gibt es reichlich: auf 40.000 Einwohner kommt laut Gesetz eine Beratungsstelle und die hält immer, sofern sie Scheine ausstellt, die Liste der durchführenden Arztpraxen bereit.

Für die Praxis von Frau Hänel und andere Abtreibungseinrichtungen wird damit leider bereits mehr als genug und auch bestürzend erfolgreich geworben. Das der Staat dann auch noch bis zu 90 % aller Abtreibungskosten später übernimmt, entfaltet eine weitere indirekte Werbewirkung, die die Abtreibung zu einer scheinbar "bequemen Lösung“ für viele junge Frauen werden läßt, wie die weiterhin hohen Zahlen belegen.

Jede Schwangere, die sich meist im zweiten oder dritten Monat zu einem Schwangerschaftsabbruch entschließt, weiß aber, daß hierbei der Embryo oder Fötus - ihr Kind - das Leben verliert. Frauen in solchen besonders schwierigen Lebenslagen brauchen keine Werbung für diesen schwer belastenden Schritt, sondern ganz im Gegenteil: mehr Hilfe und Angebote, damit sie sich und dem Leben mit ihrem Kind doch noch eine neue Chance geben können. Das überall verfügbare, flächendeckende Angebot der Abtreibung suggeriert Frauen einen vermeintlichen schnellen „einfachen Ausweg“  aus einer Krise. Aber es wird ein Kind getötet und viele Frauen tragen lebenslange psychische oder physische Verwundungen davon, über die viele Beratungsstellen und Ärzte vorher ungern oder gar nicht informieren, die teilweise sogar ganz negiert werden.

Der Prozess in Gießen ist ein Beispiel dafür, wie die Banalisierung der Tötung eines ungeborenen Menschen durch ein Werbeangebot für Abtreibungen weiter ausgebaut werden soll, hin zu einem  „Menschenrecht auf Abtreibung“. Das Gericht hat dem zu Recht einen klaren Riegel vorgeschoben. Mit diesem Urteil hat das Gericht den Schutz des Lebens und die Würde des Menschen deutlich verteidigt."

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