26.08.2015
PM zur Sterbehilfe-Debatte: Nur Gesetzesentwurf Sensburg/Dörflinger/Hüppe ist verfassungskonform
Gemeinsame Pressemitteilung Prof. Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Hubert Hüppe (Mitglieder des Deutschen Bundestages, CDU) Berlin. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages stellt in einem Gutachten fest, dass drei der vier vorgelegten Gesetzesentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland verfassungswidrig sind.
Lediglich der von der Gruppe um die Abgeordneten Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe vorgelegte Entwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe wird von Verfassungsrechtlern als verfassungskonform angesehen. Dies bestätigte auch der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hillgruber, der den Entwurf für verfassungskonform und die Regelung für eine sinnvolle Ergänzung zum schon bestehenden Verbot der Tötung auf Verlangen ansieht.
Dieser Gesetzesentwurf sieht vor, mittels eines neuen § 217 Strafgesetzbuch (StGB) Anstiftung und Beihilfe zu einem Selbstmord zu verbieten. Gleichzeitig sollen die guten Erfolge der Palliativmedizin und im Hospitzwesen gefördert werden.
Nur mit einer solch klaren und hinreichend bestimmten Regelung kann die Suizidbeihilfe verfassungskonform und zum Schutz des Lebens geregelt werden.
Weiterführende Informationen:
Neuen Sterbehilfe-Regeln droht Aus in Karlsruhe
Die Juristen des Bundestages haben große Zweifel, dass die Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe der Verfassung entsprechen. Grundgesetzkonform scheint nur ein Totalverbot – oder Straffreiheit wie bisher.
Von Matthias Kamann
WELT Online 26.08.15
KKV: "Ein bisschen Schutz bei der Sterbehilfe reicht nicht" - Lebenserhaltende Therapie und Tod dürfen nie als gleichwertige Alternativen gesehen werden
"Lebensschutz kann es nicht nur ein bisschen geben. Deshalb kann es auch nicht nur ein bisschen Schutz bei der Sterbehilfe geben." Mit diesen Worten begrüßt der KKV-Bundesvorsitzende Bernd-M. Wehner, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, das jetzt erstellte Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, der drei der vier Gesetzentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe als verfassungswidrig einstuft.
PRESSEMITTEILUNG Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV) 26.08.15