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25.10.2020

PM: Verfassungsgerichtsurteil in Polen zur Abtreibungsregelung wichtiges und richtiges Signal

Zu der Entscheidung des Polnischen Verfassungsgerichts, Abtreibung aus eugenischen Gründen für unzulässig zu erklären, nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, Stellung:

„In einer europaweit vielbeachteten Entscheidung hat jetzt am 22. Okt. 2020 das oberste Gericht Polens, das Verfassungsgericht, Schwangerschaftsabbrüche auf Grund von Fehlbildungen des ungeborenen Kindes für verfassungswidrig erklärt. Damit folgt es konsequent einer Linie, die sich seit dem Ende des Kommunismus in Polen, politisch mehrheitlich immer wieder unterstützt, abgezeichnet hat. Im Kommunismus war in allen Ostblockstaaten Abtreibung völlig legal, stets zugänglich und zu Lasten der Frauen ein übliches Mittel der Familienplanung.

Das aktuelle Urteil in Polen bestätigt ein seit 1993 geltendes Gesetz, das Abtreibung nur nach Vergewaltigung und bei Gefahr für das Leben der Mutter erlaubt, jetzt aber nicht mehr aus eugenischen Gründen. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass das Kind in jeder Entwicklungsphase zu schützen sei, auch wenn dies eine besondere Belastung für die Mutter mit sich bringen könne. Dies müsse die Gesellschaft um der Achtung der Menschenwürde willen mit tragen. Schon seit Jahren hatten die 2019 neu bestätigte Regierung der nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) und der gerade wieder gewählte Präsident Duda angekündigt, einer weiteren Liberalisierung des Abtreibungsrechts eindeutige Grenzen zu setzen.

Innerhalb der Europäischen Union gilt damit in Polen die mit weitest gehende Regelung zum Schutz des ungeborenen Lebens. Dies löst seit Jahren im In- und Ausland kontroverse Debatten aus. Als Christdemokraten für das Leben (CDL) begrüßen wir die grundsätzliche Entscheidung des höchsten polnischen Gerichts, die immer weiter zunehmende Zahl von Abtreibungen aufgrund von Behinderungen oder genetischen Belastungen als Unrecht und Diskriminierung gegenüber Ungeborenen zu begrenzen. Leider steigen insgesamt europa- wie weltweit die Zahlen von Abtreibungen aus genetischen und eugenischen Gründen signifikant an.

Die meisten Länder, Parlamente, Regierungen und Gerichte schauen dieser Entwicklung kommentarlos zu oder forcieren sogar noch die Selektion ungeborener Menschen wegen genetischer Disposition oder Behinderung. Die Zahl der Abtreibungen aufgrund „medizinischer“ Indikation wächst auch in Deutschland auf fast 4 % aller Abtreibungen. In Deutschland haben zudem inzwischen sogar mehrfach bereits Gerichte entschieden, dass die nicht durch Abtreibung verhinderte Geburt eines behinderten Kindes im Einzelfall die betreffenden Ärzte schadensersatzpflichtig machen kann.

Formal lässt zwar bisher auch die deutsche Rechtslage aus guten Gründen keine Abtreibung wegen Behinderung eines Kindes zu und verbietet damit eigentlich jede eugenische Selektion. Aber in großer Widersprüchlichkeit dazu erlaubt das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) die sogenannte „medizinische“ Indikation, die es ganz der Schwangeren überlässt, ob sie ein Kind aufgrund pränatal diagnostizierter möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen abtreibt oder annimmt. Damit ist die schwangere Frau oft unter erheblichen Druck gesetzt und wird im Grunde mit der Entscheidung über das Leben ihres Kindes allein gelassen. Die Gesellschaft müsste ihr sehr viel stärker als bisher erkennbar wertschätzend, unterstützend und begleitend zur Seite stehen und Hilfen anbieten. Seitens der CDL haben wir dazu häufiger konkrete Vorschläge gemacht.

Die CDL setzt sich grundsätzlich für das Lebensrecht jedes Kindes ein, unabhängig von der Lebensphase, der sozialen Situation der Mutter oder der genetischen Disposition des Kindes. Wir halten es daher für ein wichtiges und richtiges Signal, wenn sich ein bedeutendes europäisches Nachbarland wie Polen - juristisch und politisch, getragen und legitimiert von einem Mehrheitsvotum der Bürger - gegen den aktuellen Trend in Europa stellt und damit für mehr statt weniger Lebensschutz eintritt.

Wer die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung wirklich überzeugend und nachhaltig abbauen will, muss mit dem Respekt und der Achtung jedes Menschen schon vor der Geburt beginnen und diesen in jeder Lebensphase staatlicherseits als tatsächlich gleichwertig anerkennen und behandeln.“

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