26.06.2015
PM: Kommt jetzt der Giftcocktail auf Rezept?
CDL-Postkartenaktion zur Bundestagsdebatte zum § 217 In der kommenden Woche diskutiert der Deutsche Bundestag (am 2. und 3. Juli) über die Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe. Mechthild Löhr, die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben ( CDL) appelliert:
"Unsere Sorge ist, daß der gesellschaftliche Druck auf schwer Kranke wächst, niemandem mehr zur Last zu fallen. Wir wollen nicht, daß alte Menschen künftig wählen zwischen teurer Pflege und schnellem Ende und sich gedrängt fühlen, keine Kosten mehr zu verursachen. Auch daß die Hilfe zum Suizid zur Normalität werden könnte, erfüllt uns mit Sorge. Die Erfahrungen in den Nachbarländern Belgien und Holland sind alarmierend, wie eine aktuelle Studie der Hull University vor zwei Wochen belegt hat. Dort wird immer öfter auch ohne ausdrücklichen Wunsch des Patienten Sterbehilfe geleistet.
Bis zum 29. Juni entscheidet sich, welche Gesetzentwürfe genügend Unterschriften von Abgeordneten erhalten haben, um in den Deutsche Bundestag zur Debatte eingebracht zu werden.
Deshalb wirbt die CDL mit einer Postkartenaktion an die Bundestagsabgeordneten für den Gesetzentwurf Dörflinger/Sensburg/Hüppe. (S. Anhang)
Für uns sind fünf Punkte besonders wichtig:
1. Solidarität mit Kranken und Leidenden – immer!
Zu keinem Zeitpunkt in der Geschichte der Medizin war die Möglichkeit, Schmerzen zu lindern, derart weit entwickelt wie heute. Daher sollte unsere angemessene Antwort den Leidenden gegenüber keinesfalls eine ausdrückliche gesetzgeberische Zustimmung und Bestätigung der straffreien Mitwirkung am Suizid durch den assistierten Suizid sein, auch nicht im „Ausnahmefall“.
2. Beihilfe zur Selbsttötung kann nicht folgenlos auf„ Ausnahmefälle“ beschränkt werden
Könnte die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger dem Druck und den Signalen „du kannst dein Leben jederzeit beenden“ Stand halten? Wie wäre das in 10, 15, 20 Jahren?
Wenn zukünftig Ärzte und Angehörige, Pflegende und sonstige Personen, die nicht gewerblich und nicht organisiert arbeiten, auf Wunsch als Suizidhelfer straffrei tätig würden, käme dies einer Einladung und einem indirekten Angebot, sozusagen einer permanent angebotenen „Handlungsoffensive“ gleich. Dies würde zu einem Signal oder einem zunehmenden Druck auf lebensgeschwächte Menschen, sich dieser Möglichkeit auch zu bedienen, wenn die Lebensumstände als „lebensunwert“ empfunden werden. Angesichts der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen gerade am Ende des Lebens und einer immer geringer werdenden Leistungsfähigkeit der Krankenkassen ist es unwahrscheinlich, daß der assistierte Suizid die Ausnahme bleiben wird.
3. Wer bekommt Sterbehilfe und wer nicht? Wer wird das entscheiden?
Es ginge zukünftig um die Beurteilung der „Noch-Zumutbarkeit“ eines Lebens für Betroffene und Beteiligte. Auch wenn der Suizid bisher straffrei ist und zur menschlichen Handlungsfreiheit gehört, bedeutet dies nicht, dass er eine „gute“ Tat ist, die durch „mitleidsvolle“, andere Menschen aktive und straffrei Unterstützung finden sollte. Leider wird derzeit in der politischen, ethischen und rechtlichen Debatte diese Erwartungshaltung einseitig gefördert. Es werden erstmals gesetzliche Regelungen gefordert, um Suizidbeihilfe als ethisch wie rechtlich und gesellschaftlich akzeptierte Alternative einzufordern und als gewissermaßen „private Tat“ grundsätzlich straffrei zuzulassen.
4. Was angeboten wird, wird auch nachgefragt.
Bereits jetzt beklagen wir über 10000 Suizide pro Jahr. Ein offenes und sanktionsfreies Angebot an individueller Suizidbeihilfe würde diese Tendenzen massiv verstärken und durch sichere Straffreiheit erst die Ausweitung der gezielten, legalisierten Nachfrage und damit Legitimität verschaffen. Die hohen jährlichen Steigerungsraten der Fälle von Euthanasie in den Beneluxstaaten belegen dies eindrücklich.
5. Soll zukünftig unter „ärztlicher Hilfe“ auch Suizidbeihilfe verstanden werden?
Das ärztliche Standesrecht, bestätigt durch die Musterberufsordnung der BÄJ (2011) und erneuert durch die Presseerklärung aller Landesärztekammerpräsidenten vom 12.12.2014, untersagt bisher den Ärzten jede aktive Mitwirkung an der Selbsttötung. Das heißt, Ärzte dürfen passive Sterbehilfe leisten, ggf. auch einen schnelleren Tod in Kauf nehmen, dürfen aber keinesfalls direkte Tötungsmittel verschreiben, verabreichen oder aushändigen. Ärzte wollen und sollen helfen, aber nicht töten müssen.
Nun läuft der Count-Down und wir bitten die Bundestagsabgeordneten nochmals eindringlich, alle Gesetzentwürfe genau auf ihre Folgen zu überprüfen, und dann den Entwurf von Prof.Sensburg/Dörflinger/Hüppe zu unterstützen ."
Weitere Informationen:
- CDL-Postkarte zur Bundestagsdebatte zum § 217
- Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung
Antrag Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe
- Sterbehilfe: Darum bekommen heute alle Bundestagsabgeordneten Post
Von Ralf Schuler
In die Debatte um eine neue Regelung der Sterbehilfe kommt Bewegung!
BILD.DE 25.06.15
- CDL-Themenrubrik Sterbehilfe & Suizid
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Odila Carbanje, Stellv. Bundesvorsitzende
Christdemokraten für das Leben e.V.
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