23.04.2012
PM: Das Kinder-Betreuungsgeld fördert Familien-Gerechtigkeit
Münster, den 23.04.2012. Dr. jur. Friederike Hoffmann-Klein, familienpolitische Sprecherin des Bundesvorstandes der Christdemokraten für das Leben (CDL), fordert eine zügige Entscheidung für das Betreuungsgeld.
Der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 6. November 2011, ab 2013 monatlich 100 Euro und ab 2014 150 Euro Betreuungsgeld für Eltern einzuführen, die für ihre Kinder unter 3 Jahren keinen öffentlich geförderten Krippenplatz in Anspruch nehmen, unterstützen wir als Christdemokraten für das Leben (CDL). Die staatliche und gesellschaftliche Anerkennung der Erziehungsleistung der Eltern in den ersten Lebensjahren ist mehr als dringend erfoderlich.
Die Ermöglichung echter Wahlfreiheit für Eltern entspricht nicht nur dem Menschenbild unseres Grundgesetzes und der CDU, sondern ist ein einfaches Gebot der Gerechtigkeit. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10.11.1998 gefordert, die außerhäusliche Betreuung nicht besser zu stellen als die familiäre. Dieses Urteil, das den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG zur Geltung bringt, ist beklagenswerterweise bis heute nicht umgesetzt. Nach den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts wäre also nicht von 150.-, sondern von dem vollen Betrag der Förderung für einen Krippenplatz zu sprechen. Wahlfreiheit ist mit der Einführung des gegenwärtig diskutierten Betreuungsgeldes somit noch keineswegs hergestellt.
Eine Anerkennung der Erziehungsleistung von Frauen in der Form des Betreuungsgeldes ist aber nicht allein aus Gründen der Gleichbehandlung und der Freiheit, die ein demokratischer Staat zu gewährleisten hat, geboten. Vielmehr fordern auch inhaltliche Gründe, dass die Erziehung durch die Eltern als wertvolle Leistung für die Gesellschaft erkannt und honoriert wird. Auf den untrennbaren Zusammenhang zwischen der Zuwendung und Förderung durch eine konstante Bezugsperson in den ersten Lebensjahren – im Idealfall die Mutter – und der Entstehung von Bindungsfähigkeit und Sozialkompetenz als unabdingbare Voraussetzung für spätere Bildung haben in jüngster Zeit erst zahlreiche renommierte Fachleute auf dem Gebiet der Neuropädiatrie hingewiesen. Neueste amerikanische Forschungsergebnisse belegen, dass Kleinkinder in der Kollektivbetreuung einem erheblichen, messbaren Dauerstress ausgesetzt sind, der ihre gesunde seelische Entwicklung gefährden kann. Solche mahnenden Stimmen dürfen in der Debatte um das Betreuungsgeld nicht länger ignoriert werden. In diesem Sinne sind auch die einseitig, ideologisch ausgerichtete Behauptungen ausschließlicher Krippenbefürworter, nur Krippenbetreuung wirke sich bei Kindern aus Problemfamilien positiv aus, ins Reich des Wunschdenkens zu verweisen. Krippenbetreuung wirkt sich für diese Kinder nicht kompensatorisch aus, deren Belastungen kommen stattdessen zu der familiären Stresssituation hinzu.
Die gegenwärtige und auch in der Diskussion zum Ausdruck kommende starke Diskriminierung von Müttern und Familien, die ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst betreuen, ist einem realitätsfernen Feminismus geschuldet, der ausschließlich die permanente bezahlte Erwerbstätigkeit als angemessenen Ausdruck von Selbstverwirklichung anerkennt. Dies trägt weiter zu einen weitgehenden Ökonomisierung aller Lebensbereiche, auch der Familie bei, die nur noch unter beruflichen Opportunitätsaspekten bewertet wird. Fortschrittlich ist das nicht. So zeigt bereits ein Blick auf Länder wie Frankreich oder Schweden – die uns so gerne als Vorbild hingestellt werden – dass differenzierte Familienförderung am Bedarf und Wohl des Kindes wie der Mutter orientiert und jeweils anders aussehen muß.
Moderne junge Frauen sind, wie auch internationale Studien zeigen, immer weniger geneigt, eine arrogante Bevormundung („Frauen, die den Wunsch haben, ihrer Kinder wegen Teilzeit zu arbeiten, haben noch nicht das richtige Bewusstsein“ – so Richterin am BVerfG Susanne Baer) und Einmischung in ihre persönlichen Lebensentscheidungen hinzunehmen. Die aggressive Diffamierung des Betreuungsgeldes, das bei nüchterner Betrachtung unter die Kategorie der Gerechtigkeit gefasst werden kann, als „Herdprämie“ lässt die eigentlich selbstverständliche Toleranz gegenüber unterschiedlichen Lebensentwürfen vermissen.
Angesichts der eindeutigen Ergebnisse der Hirn- und Bindungsforschung ist es umso weniger verständlich, dass der Gedanke des Kindeswohls in der ganzen Diskussion kaum eine Rolle spielt, sondern der political correctness geopfert wird, die vor allem das Arbeitskräftepotential der Frauen im Blick hat. Krippen für Kleinkinder als Bildungseinrichtungen zu bezeichnen, ja als für die Bildung geradezu notwendig, stellt die Tatsachen auf den Kopf und ist eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit. Die stereotype Wiederholung dieses Arguments in der gegenwärtigen Diskussion zeigt, wie weit dieser Gedanken schon verbreitet ist und wie unreflektiert er übernommen wird.
Krippenplätze sind mit bis zu 1000 € pro Monat nicht nur die teuerste Lösung, sondern im Hinblick auf das Kindeswohl, auch nicht die beste Lösung, sondern nur ein Alternativangebot. Dass ein Ausbau des Krippenangebots gleichwohl massiv als allein legitimer Weg durchgesetzt werden soll, hat damit zu tun, dass Krippen als der beste Weg gelten, die absolute Gleichstellung der Frau hinsichtlich ihrer Erwerbsbiographie durchzusetzen. Auch hier zeigt wiederum das Beispiel Frankreich, dass es auch anders geht. So wird dort etwa eine individuelle Betreuung durch ausgebildete Kinderbetreuerinnen – die für das Kind am wenigsten belastende, oft sogar sehr bereichernde Betreuungsform – vom Staat erheblich gefördert.
Der Staat hat den Familien durch seine einseitige Förderungspolitik nicht ein bestimmtes Familienmodell vorzuschreiben, sondern positive Rahmenbedingungen für persönliche Familienentscheidungen zu schaffen. Das Betreuungsgeld ist geeignet, diesem Ziel ein Stück weit näher zu kommen und das Ja zum Kind zu erleichtern.
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine selbständige Initiative in der CDU/CSU mit 5.000 Mitgliedern, darunter zahlreiche Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordnete sowie Kommunalpolitiker.
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