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27.08.2014

PM: CDL protestiert gegen jüngsten Gesetzentwurf zur Sterbehilfe

Nordwalde b. Münster. Statt „Selbstbestimmung im Sterben - Fürsorge zum Leben“ fördert der jetzt vorgelegte neue Gesetzentwurf den Tod auf Bestellung und macht den Weg frei für die aktive Mitwirkung von Ärzten beim Suizid.

Den jüngsten Gesetzentwurf zu weiteren Förderung der Sterbehilfe kritisiert die Bundesvorsitzender der Christdemokraten für das Leben, Mechthild Löhr:

„Wir kritisieren scharf den jetzt mit politischer Zustimmung vorgelegten Gesetzesvorschlag zur Zulassung des assistierten Suizids. Der am 26. August 2014 von dem Schweizer Mediziner Gian Domenico Borasio (Lausanne), den beiden Medizinethikern Ralf Jox (München) und Urban Wiesing (Tübingen) sowie von dem Medizinrechtler Jochen Taupitz (Mannheim) vorgestellte Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids hat eindeutig das krasse Gegenteil dessen zum Ziel, was seine Überschrift ankündigt.

Ein solches Gesetz würde in der Praxis nicht etwa mehr „Selbstbestimmung im Sterben“ oder „Fürsorge zum Leben“ bewirken, sondern befördert das definitive Ende jeder Selbstbestimmung. Denn er fordert und fördert den Tod auf Bestellung auf dem Weg seiner umfassenden ausdrücklichen Erlaubnis der Beihilfe zur Selbsttötung durch Ärzte und Angehörige. Während Angehörige oder „dem Betroffenen nahestehende Personen“, die nach Meinung der Autoren angeblich „in der Regel aus Mitgefühl“ handeln, in dem neuen § 217 StGB straffrei bleiben sollen, würden zukünftig Ärzte sogar ausdrücklich privilegiert.

Sie sollen demnach zukünftig rechtskonform handeln, wenn sie einer volljährigen und einwilligungsfähigen Person mit ständigem Wohnsitz in Deutschland auf deren ernsthaftes Verlangen hin Beihilfe zur Selbsttötung leisten. Dies bedeutete eine fundamentale Abkehr vom Hippokratischen Eid und ein Bruch der geltenden Ärztlichen Musterordnung, die jede aktive Beihilfe aus guten Gründen bisher ausdrücklich untersagt. Mit einem solchen neuen Gesetz aber würden die Ärzte in Deutschland für ihre Patienten zu neuen, potentiellen Tötungshelfern. So wird Weiterleben oder schnelles, aktiv herbeigeführtes Sterben zur Wahlalternative, die mit Dritten entschiedenen und verhandelt werden muss.

Wie immer, wenn in Deutschland ein Gesetzesvorschlag gegen das Leben eingebracht wird, sollen dem Tötungsakt Beratungsgespräche vorausgehen, damit der Anschein der Seriosität und gewahrt werden kann. So soll der Arzt zu der "Überzeugung" gelangen, „dass der Patient an einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung“ leidet.

Wie weit und wie lange die im Gesetzesvorschlag genannten Grenzen (Volljährigkeit, Einwilligungsfähigkeit, Wohnsitz in Deutschland, lebensbegrenzende Erkrankung, Aufklärung, Zweitmeinung, Frist, besondere ärztliche „Qualifikation“) halten würden, ist mehr als zweifelhaft und vermutlich für die Autoren nicht entscheidend. Das Ergebnis wäre in jedem Fall eine schon häufig zu beobachtende „Salamitaktik“, wie schon bei der Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs: von der vormals „engen“ Indikation geht es schrittweise bis zur heutigen flächendeckenden Versorgung mit „beratenen“ Abbrüchen und hin zur Standarddienstleistung „Abtreibung“.

Welches (schwer)kranke Leben würde künftig noch zumutbar sein? Wie kann es sein, dass zwei prominente Medizinethiker, einer davon sogar Medizinhistoriker, ohne jede weitere Begründung schlicht behaupten, das professionsbezogene Verbot einer Beihilfe zum Suizid für Ärzte sei berufsethisch nicht haltbar? Hier wird das seit rund 2400 Jahren respektierte basale Ethos des Hippokratischen Eides mit einem einzigen Satz abgeräumt. Das ist nicht nur moralisch abwegig, sondern tatsächlich auch lebensgefährlich für die vielen hilflosen und dauerhaft erkrankten, alten Menschen, denen so der ärztlich betreute, schnelle Tod als neue „Entscheidungsalternative“ professionell angeboten wird. Denn insbesondere die aktive Mitwirkung von Ärzten macht aus dem Suizid aus Verzweiflung eine anerkennenswerte, sozial akzeptierte Tat, wie sich in anderen Ländern erschreckend eindeutig erkennen läßt. Ein solcher Gesetzesvorstoß darf in Deutschland nicht zur neuen, lebensfeindlichen Wirklichkeit werden!“


Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine Initiative in der CDU/CSU mit 5.000 Mitgliedern, darunter zahlreiche Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordnete sowie Kommunalpolitiker.


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Mit freundlichen Grüßen

Hildegard Bosch

Christdemokraten für das Leben e.V.
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