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22.07.2014

PM: CDL-Bundesvorsitzende zur Stellungnahme des EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider zur "aktiven Sterbehilfe"

Durch die Stellungnahme des EKD-Ratsvorsitzenden  Nikolaus Schneider zur "aktiven Sterbehilfe" ist in den vergangenen Tagen wieder in den Medien eine verstärkte Diskussion  zu dem Thema eingeläutet worden. Lesen Sie bitte den Beitrag unserer Bundesvorsitzenden, Mechthild Löhr, dazu:

"Was Noch-EKD-Chef Schneider seiner Kirche zum Abschied als ethisches Vermächtnis in seinem Statement zur Sterbehilfe mitgegeben hat, könnte sich noch zum Danaergeschenk für seine Kirche entwickeln:

Hat sich die EKD bisher gemeinsame mit der kath. Kirche und z.B. der Bundesärztekammer ungewohnt klar gegen jede „aktive Sterbehilfe“ ausgesprochen, so will nun Herr Schneider seine Frau sogar dorthin fahren, wo ihr gegen Honorar ein Schierlingstodesbecher gereicht wird. Daß er uns seine höchstpersönliche Mitwirkungsbereitschaft an der Tötung seiner Frau in der Schweiz via Öffentlichkeit mitteilen muss, ist traurig genug. Aber er ist auch Medienprofi genug, um zu wissen, daß er damit ein Signal setzt, das weit über sein Privatleben hinaus geht und das daher doppelt unmoralisch ist.

So verwundert es nicht, daß manche Medien schnell seinen Beitrag beipflichtend aufgreifen, so doch vor allem aus einem Grund: Aus diesem zweifelhaften vermeintlichen „Ausdruck hoher ethischer Intelligenz“ Schneiders soll hier ganz offensichtlich ein neuer kategorischer Imperativ gemacht werden „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.” In logischer Konsequenz, wird aus dem traurigen Irrweg Schneiders die politische Forderung nach einem neuen Gesetz (StGB §217) aufgestellt, damit endlich hier im Lande die Ärzte aktiv mit Beihilfe zum Suizid beauftragt werden können.

Ganz andere Schlussfolgerungen als Schneider ziehen mit ihrer sicher ebenfalls hohen ethische Intelligenz zeitgleich die 20 wichtigsten Religionsführer Englands. Alle hochrangigen Vertreter christlicher Seite, des Judentums, Islams, Hinduismus, Sikhismus, Buddhismus u.a. haben sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen jede Erlaubnis aktiver Sterbehilfe ausgesprochen. Sie warnen, die Legalisierung aktiver Sterbehilfe hätte schwerwiegende negative Folgen auf das Wohlergehen der Menschen sowie der Gesellschaft.

Alternativ fordern die Unterzeichner eine bessere Hospiz- und Palliativversorgung sowie Hilfen für Pflegende. Erlaubnis der Beihilfe zum Suizid würde "Druck auf besonders verletzbare Menschen in dem Moment erhöhen, in dem sie vor allem Liebe und Unterstützung brauchen" Wer es Menschen möglich macht, aktiv zur Beendigung des Lebens anderer beizutragen, übertragt ihnen auch die Beurteilung, ob deren Leben wertlos sei. Die Sorge und der Schutz des Lebens müssten soweit gehen, dass sie unter Umständen auch von anderen Opfer abverlangten, so die Unterzeichner. Für ältere und verletzliche Menschen sei es eine schreckliche Bedrängnis, von anderen nur als Last oder als Kostenfaktor angesehen zu werden, was oft zu Passivität, Depression und Abscheu gegenüber der eigenen Person führe. Sei der Wunsch, das eigene Leben zu beenden, meist durch Depression oder äußeren Druck ausgelöst, so könne man keineswegs von einer rationalen Entscheidung sprechen. Sie stellen fest: "Entweder in einer, in der das Leben und Einzelpersonen vor allem nach der Nützlichkeit beurteilt wird, oder in einer, in der jeder Mensch unterstützt, geschützt und wertgeschätzt wird - auch wenn er sich selbst manchmal nicht wertschätzen kann."

Denn eines ist klar in einer alternden Gesellschaft: Würden ärztl. Suizidbeihilfe erlaubt, würden wichtige und über die Zukunft entscheidende Werte wie Respekt und Fürsorge für alle schnell erodieren. Aktive Sterbehilfe ist nicht der große „Liebesdienst“ zum Schluss, sondern unerbittlicher Ausdruck des letzten Versagens aller Ethik: sie bedeutet das schnelle, sichere, tödliche Ende aller liebenden Solidarität."

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Mit freundlichen Grüßen

Odila Carbanje

Christdemokraten für das Leben e.V.
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