23.10.2015
Neue Initiative gegen assistierten Suizid gegründet: Care not killing
Zu den ärztlichen Mitinitiatoren gehört Prof. Dr. Armin Schmidkte, Deutschlands renommiertester Suizidforscher. Die Initiative, die auch in England aktiv ist, wendet sich mit einem Argumentationskatalog an alle Abgeordneten und warnt vor einer grundsätzlichen gesetzlichen Straffreiheit der aktiven Mitwirkung am Suizid (§ 217) am 06.11.2015 durch den Deutschen Bundestag.
Gefährdete Menschen werden gerade dann in ihrem Tötungswunsch bestätigt, wenn sie verzweifelt sind und sich am Ende fühlen. Suizid-Assistenz bestärkt sie und ermöglicht es ihnen, den Suizidwunsch tatsächlich auch umzusetzen:
„Es gibt immer Menschen, die ihr Leben durch Suizid beenden wollen: aus höchst unter-schiedlichen Gründen, seltener nur aus gesundheitlichen, oft aus sozialen. Wie wird zukünftig die Einstellung des Staates gegenüber Suizidwilligen sein? Was bewirkt in den nächsten Jahren eine staatliche Anerkennung von aktiver Suizid-unterstützung? Wozu führt die Erlaubnis straffreier Werbung und wie wirken aktiv angebotene Informationen über Suizidmethoden auf Menschen in vulnerablen oder kritischen Lebenssituationen?
Bisher ist der Staat ausschließlich für Suizidprävention, nicht aber für straffreie Beihilfe eingetreten. Noch 2011 gingen laut dimap/infratest 93% der Bürger/-innen fest von einem Straftatbestand „Suizidbeihilfe“ aus. Das wird sich jetzt langsam drastisch verändern. Der Bundestag entscheidet am 6. November über ein jederzeitiges und straffreies privates oder/und ärztliches „Hilfsangebot“ an Suizidwillige. Das wird das Rechtsbewusstsein in den nächsten Jahrzehnten grundlegend prägen! Daher plädieren wir dringend für ein schützendes Verbot von aktiver Beihilfe am Suizid wie im §217-Gesetzentwurf von Sensburg u.a. vorgesehen und es auch in anderen EU-Ländern geltende Rechtslage ist.
In den jetzt zur Entscheidung vorliegenden anderen Gesetzentwürfen stecken erhebliche Gefahren für die künftige Entwicklung im Umgang mit suizidwilligen, kranken oder hilfsbedürftigen Personen. Eine grundsätzlich neutrale oder sogar positive gesetzlich Anerkennung der Suizidbeihilfe durch Nahestehende, Angehörige, Pflegende und/oder Ärzte gefährdet deren Selbstbestimmung und fördert sie nicht etwa. Eine grundsätzliche staatliche Freigabe der Suizidwerbung und Unterstützung wird zu einer neuen, negativen Weichenstellung für den Umgang mit kranken und suizidgefährdeten Menschen führen.
„Möchte ich so noch weiterleben?“ oder „Willst du wirklich so noch weiterleben?“,
„Ist das noch zumutbar: dir oder anderen?“ Das könnten die neuen Schicksalsfragen sein, mit denen sich Menschen zukünftig immer häufiger befassen müssen. Wir sehen die Gefahr, daß ein schneller Tod durch Suizidunterstützung in einer überalterten Gesellschaft zum alternativ geplan-ten, geforderten, gar gewünschten „normalen“ Lebensende wird.
Unsere Initiative „CARE NOT KILLING“, getragen von Suizid- und medizinischen Experten und besorgten Bürgerinnen und Bürgern, wendet sich mit seinem Plädoyer in größter Sorge direkt an alle Bundestagsabgeordneten, damit die aktive Suizidbeihilfe in Deutschland nicht das gesetzliche Gütesiegel genereller staatlicher Freigabe und Anerkennung erhält.
Initiative CARE NOT KILLING,
Oderbruchstraße 13
45770 Marl
V.i.S.d.P. Dr. med. Heinz-Georg Ley, Prof. Dr. phil. Dr. med. Armin Schmidtke
info@CareNotKilling.de Tel. 0171 / 3810057 Tel.0171 / 8057705, www.facebook.com/carenotkilling.de
Weiterführende Informationen:
Informationskarten der Initiative CARE NOT KILLING zur aktuellen Sterbehilfe-Debatte
(9 Seiten im PDF-Format)