Header
12.01.2018

Paragraf 219 a: Nicht ausgewogen

von Michael Kiworr

Leider kommen andere Organisationen, die sich deutlich gegen Werbung für Abtreibungen und das Respektieren des § 219 aussprechen, wie zum Beispiel die Organisation "Ärzte für das Leben", gar nicht zu Wort. Sonderlich ausgewogen scheint daher die Berichterstattung nicht, auch wenn es bisher nur eine Randnotiz ...

  

 

 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema: