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28.03.2013

Bundesärztekammer veröffentlicht Arbeitspapier zu Patientenverfügung und Organspendeerklärung

Nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) muss es kein Widerspruch sein, wenn Menschen in einer Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen und gleichzeitig ihre Organspendebereitschaft dokumentieren. Dies geht aus einem BÄK-Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung hervor, das am 19.03.13 in Berlin vorgestellt wurde.

Das Papier soll eine Orientierungshilfe für Ärzte in Konfliktsituationen sein. Bei diversen Verbänden wie den Ärzten für das Leben oder der Initiative Kritische Aufklärung über Organtransplantation (KAO) e.V. stieß die "Orientierungshilfe" jedoch auf massive Kritik.

Mehr dazu in einem Themenspecial auf www.organspende-aufklaerung.de zum Bundesärztekammer-Arbeitspapier zu Patientenverfügung und Organspendeerklärung.

 

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