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20.02.2015

Bundesärztekammer (BÄK) und Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zur „Pille danach“: Betroffene Frauen auf ärztliche Beratungsangebote hinweisen

Berlin. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) haben ihre Stellungnahme zur sogenannten "Pille danach" vom 20.01.15 um weitere Punkte ergänzt. Dies teilte die BÄK am 18.02.15 in einer Presseaussendung mit. Hintergrund der Stellungnahme ist die geplante Entlassung der sogenannten Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht.

BÄK und AkdÄ bekräftigen in ihrer Stellungnahme, dass die Packungsbeilagen die Empfehlung enthalten müssten, sich bei Fragen zur Indikation, Wirkung und Nebenwirkung sowie zur Sexualität und Kontrazeption ärztlich beraten zu lassen. Auch Apotheker sollten die betroffenen Frauen beim Verkauf der "Pille danach" auf diese Möglichkeit hinweisen. "Weiterhin soll bei unklaren Auskünften zur Regelblutung keine Abgabe eines Notfallkontrazeptivums erfolgen, sondern die betroffene Frau aufgefordert werden, sich von einem Arzt beraten zu lassen", heißt es in der Stellungnahme.

Besondere Vorsichtmaßnahmen seien bei der Abgabe von Notfallkontrazeptiva an Minderjährige zu treffen. So sollte die Abgabe der "Pille danach" im Interesse eines möglichst hohen Schutzniveaus der jugendlichen Frauen nur im Kontext einer umfassenden ärztlichen Beratung über Sexualität inklusive sexuell übertragbarer Krankheiten und Kontrazeption erfolgen. "Außerdem müssen aus Gründen der Patientensicherheit geeignete Maßnahmen getroffen werden, um eine Bevorratung durch Patienten mit Notfallkontrazeptiva zu verhindern", fordern BÄK und AkdÄ.

Das bisher erreichte gesundheitliche Schutzniveau für Frauen bei der Anwendung der "Pille danach" sollte trotz der Entlassung des Präparates aus der Verschreibungspflicht möglichst wenig abgesenkt werden. Nicht selten handele es sich bei den betroffenen Frauen um Jugendliche.

Im Sinne des Gesundheitsschutzes empfehlen BÄK und AkdÄ, die Auswirkungen der Neuregelung über einen Zeitraum von fünf Jahren zu evaluieren. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte solle die Bundesregierung über die Entwicklung der Zahl der verkauften Verpackungen, der ungewollten Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche sowie das Auftreten unerwünschter Nebenwirkungen informieren.

Weitere Informationen:

PDF Stellungnahme der Bundesärztekammer und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zum Entwurf einer Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 22.01.2015
(BR-Drs.: 28/15)