Header
01.08.2012

PM: Schutz von Wanderfalken wichtiger als Schutz von ungeborenen Kindern

Münster, den 01.08.2012. „Grüner Regierungspräsidentin liegt Schutz von Wanderfalken offensichtlicher mehr am Herzen als der von Ungeborenen mit Down Syndrom!“ So kritisiert Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) Mechthild Löhr, scharf die gestern durch die grüne Freiburger Regierungspräsidentin erteilte bundesweite Zulassung des neuen Selektionstest zum Down Syndrom (PraenaTest):

„Trotz deutlicher Proteste erteilte gestern die grüne Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer der Konstanzer Firma LifeCodex AG bundesweit die Genehmigung für die Zulassung des neuartigen PraenaTest. Dieser nun frei am Markt verfügbare Test basiert auf einer einfachen Blutentnahme bei der Schwangeren, möglich ab der 10 Woche. Skandalös ist, daß dieser Test einzig und allein auf die sichere Identifikation Ungeborenen mit Down-Syndrom (Trisomie 21) gerichtet ist. Dies macht ihn zu einem hoch gefährlichen Selektionsinstrument, denn mit ihm kann zukünftig jede Schwangere bundesweit unkompliziert und für sie völlig risikofrei, feststellen lassen, ob ihr Kind das Down-Syndrom trägt.

Obwohl bundesweit seit Jahrzehnten viele Kinder und Erwachsene mit Down-Syndrom als glückliche und integrierte Menschen in unserer Gesellschaft leben, mitwirken und teilweise sogar berufstätig sind, bleiben offensichtlich die Ängste junger Familien gerade auch vor dieser Behinderung so hoch, daß inzwischen die Entdeckung von Trisomie 21 bei uns und in anderen Ländern schon als nahezu sicheres Todesurteil gelten kann.

Doch wehren sich inzwischen nicht nur Lebensschützer, sondern auch Familien und ihre Kinder, die von Trisomie 21 bereits betroffen sind, vehement gegen den Test, wie die „Lebenshilfe“, der Bundes-Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe und andere Behindertenorganisation. Wir protestieren mit Nachdruck gegen diese neue, gefährliche Form von radikaler Selektion und Diskriminierung, da sie auf die Vermeidung der Geburt ganz bestimmter Menschen mit Behinderung zielt. Damit wird zusätzlich ganz massiv die Integration und Inklusionen von Behinderten gefährdet. Dieser Test will kein besseres Therapieangebot ermöglichen, sondern nur möglichst frühzeitig die Menschen identifizieren, die davon betroffen sind. Hier geht es um eine neue, jetzt individualisierte Form der Eugenik von unten.

Er zeigt gerade mit seiner nahezu hundertprozentigen Identifikationssicherheit, daß heute kein so behindertes Kind mehr geboren werden muss. Er ermittelt behinderten Menschen und ihren Familien die drastische Erkenntnis, eigentlich unerwünscht zu sein. Dabei beweisen viele Beispiele, wie die Aktion „Tim-lebt“, dass auch für Kinder mit Trisomie 21, von deren Erziehung die Eltern sich im Einzelfall überfordert fühlen, erfreulicherweise bundesweit genügend Adoptiv – und Pflegefamilien zur Verfügung stehen. Jedes Kind mit Behinderung muss in unserer Gesellschaft offen angenommen werden. Sonst wird der Art. 3 des Grundgesetzes zur bloßen Floskel.

Die Firma LifeCodexx AG behauptet, mit diesem Früh-Test erspare sie den Frauen die gefährliche Fruchtwasseruntersuchung. Umso sicherer ist allerdings nach einer „erfolgreichen“ Diagnose, daß die Frau ganz massiv unter Druck gesetzt wird. Außerdem muß sie sehr wohl noch zusätzlich die Fruchtwasseruntersuchung riskieren, denn bis zu einer Fallzahl von immerhin 50.000 „erfolgreichen“ Tests, muss zur Sicherheit weiterhin die Amniozentese durchgeführt werden. Zudem verschweigt diese Argumentation der Firma, daß im Unterschied zum PraenaTest die Fruchtwasseruntersuchung generell nicht etwa nur der Identifikation der Trisomie 21 gilt, sondern im Einzelfall bei tatsächlichen Risikoschwangerschaften auch andere für Mutter und Kind zusätzliche und für die Gesundheit ggf. hilfreiche Indikationen ermitteln kann. Und wegen des Risikos einer seltenen Fehlgeburt, entscheiden sich bisher auch nur Paare mit tatsächlichen Belastungsfaktoren für eine Amniozentese.

Dies ist beim PraenaTest völlig anders. Denn hier kann faktisch jede Schwangere, die bereit und in der Lage ist, 1000 bis 1200 € privat zu bezahlen, ohne jedwede Indikation und völlig ohne eigenes Risiko, einen eigentlich umfassenden Gentest machen lassen. Die durch den Test erhobenen Daten müssen laut Gendiagnostikgesetz sogar 10 Jahre aufbewahrt werden, so dass faktisch das komplette Genom eines Menschen gespeichert bei der Firma LiveCodexx vorliegt und für spätere Analyse evtl. sogar verfügbar wäre, was weitere, zusätzlich mögliche Diskriminierungs- und Informationsgefährdungen enthält.

Deshalb fordert die CDL, auch auf Basis des gerade durch den Behindertenbeauftragten veröffentlichten kritischen und ablehnenden Rechtsgutachten von Professor Gärditz, energische juristische und politische Schritte, diesen so harmlos als „Medizinprodukt“ eingeführten genetischen Test, der ausschließlich auf die Selektion von Menschen mit Behinderung zielt, in unserem Land umgehend zu untersagen. Das Gendiagnostikgesetz wird damit ad absurdum geführt. Nicht alles was technisch möglich ist, darf im Interesse einer humanen Gesellschaft auch umgesetzt werden.

Zulassungserklärung des Pressespreches der Regierungspräsidentin vom 31.7.2012

Hier die Zulassungserklärung des Pressespreches der Regierungspräsidentin vom 31.7.2012:
(Quelle: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1340597/index.html)

"Fa. Lifecodexx zeigt beabsichtigtes Inverkehrbringen eines Pränataltests beim Regierungspräsidium Freiburg an
Regierungspräsidium jedoch nicht zuständig für Zulassung und medizinische Prüfung

Das Unternehmen Lifecodexx in Konstanz hat dem Regierungspräsidium Freiburg elektronisch über das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) die Unterlagen zu einem Konformitätsbewertungsverfahren eines Pränataltests vorgelegt. Das Regierungspräsidium wird heute die Anzeige und das Einstellen der Produktdaten in das medizinische Dokumentationssystem DIMDI bestätigen, nachdem alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Das Unternehmen kommt damit einer Verpflichtung nach § 25 des Medizinproduktgesetzes nach. Eine Prüfung bzw. Bewertung des Produkts durch das Regierungspräsidium ist damit nicht verbunden. Anders als im Arzneimittelrecht gibt es für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten kein besonderes Zulassungsverfahren.

Für dieses Medizinprodukt hat die Fa. zwischen 2009 und 2012 klinische Studien in Kooperation mit Pränatalzentren und Universitätsklinken durchführen lassen. Der TÜV Rheinland LGA Products GmbH hat das Konformitätsbewertungsverfahren begleitet und das Medizinprodukt zertifiziert.

Die Konformitätserklärung des Herstellers, datiert vom 26.06.2012, liegt ebenfalls vor."

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine selbständige Initiative in der CDU/CSU mit 5.000 Mitgliedern, darunter zahlreiche Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordnete sowie Kommunalpolitiker.

................

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine Initiative in der CDU/CSU mit 5.000 Mitgliedern, darunter zahlreiche Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordnete sowie Kommunalpolitiker.

Christdemokraten für das Leben e.V.
- Bundesgeschäftsstelle -
Schlesienstr. 20
48167 Münster

Tel.: 0251 - 6 28 51 60
Fax: 0251 - 6 28 51 63
E-Mail: info@cdl-online.de
Internet: www.cdl-online.de